Praktikant*innen bei Fairmondo ("Ehrenamt" usw.)

So war das meistens früher…

Seit dem 1. Januar 2015 gilt für (echte) Praktika die Mindestlohnregelung des § 22 Absatz 1 Satz 2 MiLoG. Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG ist auch im Fall eines Praktikums der Mindestlohn zu zahlen. https://de.wikipedia.org/wiki/Praktikum

Sprich in deinem Fall bist du dann wohl kein “echter” Praktikant. :wink:

Ich bin Vollblut-Ausnahmetatbestand (“ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat”) :yum: Dabei würde ich es dann auch belassen… Schönes Wochenende!

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Was nur bei Pflichtpraktika gelten würde.

Irgendwann steht sogar der Zoll bei FM auf der Matte… Überprüfung nach dem Schwarzarbeitergesetz…

Unwahrscheinlich, wenn FM nicht verpfiffen wird. Wobei es ja evtl. wirklich ein Pflichtpraktikum ist? Aber es wäre dann doch eher MiLoG - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns -.

In der Vergangenheit hatte FM schon damit Probleme.

Sollte man sich einfach mal auf der Zunge zergehen lassen: Amazon ist böse und FM sei fair. amazon sei böse, weil sie die Lagerarbeiter nur nach dem Tarif für Lagerarbeiter bezahlen und nicht nach Einzelhandel.

Und FM ist fair, weil? Genau, weil die “Kleinen” alle für lau ausgebeutet werden und der Ertrag, soweit er entsteht, an die Investoren (Darlehensgeber) abfließt.

Und so unterstützt FM das “System”, welches man eigentlich bekämpfen wollte. Warum? Weil die Entscheider aus eigenen, kapitalistischen Erwägungen ihre paar Kröten nicht abschreiben oder wegen ihres zu großen Egos nicht eingestehen wollen, dass sie so nicht gegen das System steuern können.

sorry für meine 5min offtopic

EDIT: Korrigiert, danke Meikel

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Vorheriger Text gelöscht…bezog sich auf den Tippfehler von Alex.

Warum ich einen neuen Thread vorgschlagen habe:

  1. Definition des Begriffes “Praktikant” bei FM und gemäß obigem MiLoG (Mindestlohngesetz).
    Seit 2015 sind “Praktikanten”, im Gegensatz zu früher, wohl keine “kostenlose Arbeitskräfte” mehr, sondern der Begriff des “Praktikanten” ist klar umrissen.

Von daher bin ich der Meinung, FM beschäftigt bestenfalls “ehrenamtliche Helfer”, aber keine Praktikanten im gesetzlichen Sinne. Entsprechend halte ich die Jobauschreibungen in diesem Sinne für nicht korrekt ausgedrückt.

Weiter im Text:
2. FM betreibt ja einen kaufmännischen Vollbetrieb in Form einer Verkaufsplattform mit eigener Verkaufstätigkeit unter Zuhilfenahme von überwiegend “ehrenamtlichen” Helfern.

(Zwischenruf: Bei “kaufmännischer Betrieb” und “Ehremamt” sträubt sich irgendwas bei mir.)

Ich habe oben vom Zoll “Abt. Schwarzarbeit” geschrieben. Ich seh das nämlich jetzt in dem Zusammenhang, daß FM mit den ehrenamtlichen Helfern ja Sozialversicherungsbeiträge spart.

FM sagt: Ohne die ehrenamtliche Helfer kann ich den Betrieb nicht aufrechterhalten".

Besteht da nicht die Gefahr, daß der Staat hingeht und diese Hellfer nicht anerkennt, sprich einen Verstoß gegen das Sozialversicherungsgesetz ausspricht ? Ähnlich der sog. “Scheinselbständigkeit”

Ja, das ist ein Wiederspruch, denn man sich immer mal wieder bewusst machen sollte.
Ähnlich auch das mit dem “Konsum”: der verantwortungsvollste Konsum ist der, der gar nicht stattfindet - aber FM geht’s am besten, wenn richtig viel gekauft/Geld ausgegeben wird.

Ich finde, es ist trozudem ein legitimer Ansatz und ein gutes Projekt. Es schadet aber auch nicht, Wiedersprüche - die ja oft da sind - bewusst und sichtbar zu machen und darüber zu sprechen.

Danke für Eure Anregungen!

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Und auf welchen Lohn werden dann die Sozialabgaben berechnet. Nimm mal 19% von 0. :wink:

Schwarzarbeit setzt eine Entlohnung voraus.

Zumindest fürher galt: die Leute, die umsonst arbeiten sind doch selbst dafür verantwortlich. Inwiefern das aber jetzt mit dem Mindestlohngesetz in Konflikt kommt, weiß ich nicht.

Ich verstehe dass so, dass wenn Lohn gezahlt wird, es mindestens Mindestlohn sein muss, es sei denn Ausnahmen wie Praktikum für Ausbildung/Studium. Es gibt auch noch “Orientierungspraktika”. Theoretisch kann man jedes Praktikum als Orientierung einstufen.

Wird kein Lohn gezahlt, gilt auch kein Mindestlohngesetz. Ich bin der Meinung, dass man aus dem Mindestlohngesetzt kein Verbot der unentgeltlichen Arbeit ableiten kann.

Zu meinem Punkt 1 - Definition “Praktikant”:

Kris hatte geschrieben: > Ich bin Praktikant und dementsprechend ehrenamtlich unterwegs

Seit 2015 sind Praktikanten gemäß Mindestlohngesetz eben KEINE kostenlosen (ehrenamtliche) Mitarbeiter mehr.
Entweder er ist Praktikant ODER er ist ein “Mitarbeiter, der von sich aus auf Entlohnung” verzichtet.
Beides gleichzeitig ist nicht mehr.

Deswegen ja diie Diskussion über die Begriffsdefinition.
Praktikanten sind für mich Personen vor dem regulären Berufsleben, die kurzzeit/befristet in einen Geschäftsbetrieb reinschnuppern, um Abläufe kennenzulernen und besser einschätzen zu können, ob die eine oder andere Tätigkeit für
sie in Frage kommen, OHNE gross produktiv tätig zu werden, aber evtl. Kosten verursachen

FM aber sucht Mitarbeiter, die unbefristet für das Unternehmen produktiv tätig sind, ohne eine Entlohnung zu verlangen.

Sprich… für mich sind Praktikanten eigentlich etwas, was sich FM zur Zeit im Prinzip garnicht leisten kann, denn sie verursachen Kosten, bringen aber keine/kaum Produktivität.

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Zu meinem Punkt 2:

FM aber sucht Mitarbeiter, die unbefristet für das Unternehmen produktiv tätig sind, ohne eine Entlohnung zu verlangen.

Hier ja meine Frage, ob das für einen Kaufmannsbetrieb zulässig ist.
Ehrenamtliche Tätigkeit gibts im Kleingartenverein oder von mir aus auch bei einer Genossenschaft, bei dem der Vorstand ehrenamtlich tätig ist.

Für mich betrifft das dann aber nicht den kaufmännischen Geschäftsbetrieb, den die Genossenschaft betreibt.

Mir ist nichts bekannt was dagegen spricht. Aber solche Leute muss man erstmal finden. :smiley:

Edit: Man kann ja auch einen Lieferanten suchen, der einem die Waren schenkt. Ist auch nicht verboten. Muss man halt mehr Steuer zahlen, weil man keine Betriebsausgaben ansetzen kann.

Kann sein dass dann die Bezeichnung “ehrenamtlich” falsch ist. Ehrenamt verbindet man ja eher mit wohltätigen Zwecken.

so wie bei FM?

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Definition “ehrenamtlicher Mitarbeiter”

  1. Begriff: Mitarbeiter einer Organisation, der nicht gegen Entgelt, sondern meist aus altruistischen Motiven heraus arbeitet.

Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ehrenamtlicher-mitarbeiter.html

Weil Eh­ren­amt­li­che für ih­re Leis­tun­gen kein Geld be­kom­men und auch kein Geld ha­ben wol­len, sind sie nicht auf der Grund­la­ge ei­nes Ar­beits­ver­trags tä­tig. Denn Ar­beits­ver­trä­ge sind ei­ne spe­zi­el­le Form von Dienst­ver­trä­gen, und Dienst­ver­trä­ge wie­der­um sind Aus­tausch­ver­trä­ge: Der Dienst­ver­pflich­te­te bzw. Ar­beit­neh­mer “macht es für Geld”, d.h. er ar­bei­tet um des Loh­nes wil­len.

Quelle: https://www.hensche.de/Ehrenamt_Arbeitnehmer_Ehrenamtlicher_Mitarbeiter_Telefonseelsorge_kein_Arbeitnehmer_BAG_10AZR499-11%20.html

Hier hab ich was gefunden: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ehrenamt-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI726792.html

Wird eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Tätigkeit
ehrenamtlich ausgeübt, kann allein aus der ehrenamtlichen Ausübung nicht
von vornherein eine versicherungspflichtige Beschäftigung
ausgeschlossen werden…

Scheint also nicht so ohne zu sein, dieses Thema.

dann lies mal ein Stück weiter, da steht:

Sofern nämlich

die Ausübung der Tätigkeit aufgrund von Weisungen,
eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers und
die Beanspruchung von Arbeitsentgelt

erfüllt sind, sind auch ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Wenn FM wirklich keinen Cent zahlt, auch keine verdeckte Entlohnung in Form von geldwerten Vorteilen stattfindet, dann ist das Thema Sozialversicherungspflicht sehr vermutlich kein Thema mehr.

Darüber darf jetzt FM oder der AR nachdenken. Dazu gehört ja auch: Tragen die Ehrenamtlichen sämtliche Unkosten, die sie in dem Zusammenhang haben (Fahrtkosten etc) auch selbst ?

Mir gehts ja nur darum, ob hier evtl. leichtfertig oder unwissend mit evtl. falschen Begriffen gehandelt wird.
Sprich… sind die Praktikanten jetzt Praktikanten und die Ehrenamtlichen jetzt wirklich ehrenamtlich.

Um aus einem anderen Gebiet zu sprechen: Es musste schon manch einer Insolvenz anmelden, weil z.B. das Finanzamt später anderer Meinung war.

Das induziert aber ja auch wieder die Frage: Sind bei FM Personen tätig, die ohne Arbeitsvertrag (und ohne Genossenschaftsmitgliedschaft) Zugang zu internen Geschäftdaten der FM eG haben ?

Die sog. (halbherzige) Team-Seite lässt sich ja dazu nicht besonders ausführlich aus.
Ist das noch eine berühmte Ausnahme von der konsequenten Transparenz ? :wink:

Einen “Arbeitsvertrag” haben die vermutlich nicht, aber vielleicht einen “Ehrenamtsvertrag”. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt.

Ich hab mir jetzt die Fachbeiträge nicht alle durchgelesen. Aber heute hat bei unserer Firma eine Frau angefragt, die vom Arbeitsamt den Auftrag bekam, sich ein unentgeltliches Praktikum zu suchen.
Sie hat uns klipp und klar versichert, dass sie weder für die Arbeit noch für die Fahrt etc. Geld bekommen darf und will. Arbeitsamt hat das Praktikum genannt, laut ihr.

Ja, weil vermutlich das Arbeitsamt bezahlt. Bezahlt der AG etwas, dann bekommt Sie das abgezogen.

Doch, weil unentgeltliche Arbeit der worst case ist.

Zu den Praktika: Wenn dort grds. die Arbeitsleistung nicht im Vordergrund steht (Schülerpraktikum für 3 Wochen), dann ist das eine Ausnahme. Pflichtpraktika auch, aber ansonsten Mindestlohn.

Die Sozialabgaben werden anhand des Lohnanspruches berechnet, also die 8,87EUR/h + Urlaubanspruch + statistische Fehlzeit.