Wobei sich ja immer die Frage stellt, inwiefern sich das als sog. “Kleinunternehmer” nach §19(1) UStG rechnet ?
(Für Unwissende: §19(1) UStG beschreibt einen Unternehmer, dessen Umsatz (definiert im besagten §19(1) UStG) im vergangenen Jahr die Bruttosumme von 17.500 Euro NICHT überschritten hat).
Ersterer ist laut eigenen Angaben ein “Land- & Waldwirtschaftsbetrieb”, gehe also mal davon aus, daß das Geld mit anderen Tätigkeiten verdient wird.
Letzerer ist laut eigenen Angaben ein “kleines Hamburger Label, das sich auf die Produktion von Kleidung und anderen Textilien aus Biostoffen konzentriert.” und nimmt laut eigenen AGB besagte Paragrafen in Anspruch.
Wovon bestreiten die ihre Kosten, geschweige denn von was leben ?
Bitte beachten: Es geht bei besagtem Paragrafen um “Umsatz”, nicht um Gewinn. Denn es geht um die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer dann nicht abführen muss.
Vor allem weil da auch steht: “Wir lassen unsere Artikel in Schneiderein in Norddeutschland anfertigen…”, ist das für mich eigentlich nicht nachvollziehbar.