Vorsicht Abmahnung!

http://www.it-recht-kanzlei.de/ungenaue-lieferzeiten-abmahnung.html

Und es geht weiter!
Die Lieferzeitangabe 1 - 2 Werktage / Tage (oder sonstige Zahl) ist wohl nicht ausreichend, weil nicht dabei steht, ab wann die Lieferzeit zu laufen beginnt.
Die von FN angebotene Lieferzeitangabe ist so also nicht ausreichen. Ich habe es bei mir (vorher schon) in der Artikelbeschreibung und im Textfeld bei den Versandangaben ergänzt. Optimal wär aber, wenn FN das Feld noch freigeben könnte für eigene Ergänzungen wie “ab Zahlung” oder “ab Bestellung”

Übrigens: “ab Zahlungseingang” ist nicht zulässig, weil der Käufer nicht weiß, wann das Geld auf unserem Konto ist.

Und “in der Regel” ist auch nicht mehr erlaubt, da der Käufer nicht ermessen kann, was bei dem VK die “Regel” ist. :wink:

Abay schreibt doch auch: “Lieferung zwischen xx und yy bei heutigem Zahlungseingang”. Würde eine genaue Beschreibung in den AGB nicht ausreichen? Mit was soll man denn die Artikelseite noch alles vollknallen? Mit Verbraucherschutz hat dieser bürokratische Unsinn doch schon lange nichts mehr zu tun.

Damit sind sie abmahngefährdet. Aber die zahlen das halt aus der Portokasse.

Ich bin ja sehr für Verbraucherschutz, aber hinter den meisten Regelungen vermute ich Lobbyarbeit. Man muss es nur kompliziert genug machen, dann hält man einen guten Prozentsatz Leute davon ab, ins Geschäft einzusteigen.

Wie ist das denn rein rechtlich?
Ist damit Abay oder Fairnopoly abmahngefährdet, weil die das System so und nicht anders zur Verfügung stellen? Oder ist der Händler schuld und erhält die Abmahnung? Oder vlt. beide?

Meines Wissens ist es Sache des Händlers, nur Plattformen zu wählen, die rechtskonformes Verkaufen erlauben. ??? :o

So ist es !

Deswegen haben sich ja jahrelang bei Ebay viele Händler eine Abmahnung wegen der Grundpreisangabe eingefangen, bis Ebay dann endlich vor 2 Jahren das Layout gesetzeskonform gestaltet hat.

Angebote auf Amazon Marketplaces (die Drittanbieterangebote) sollen wohl immer noch nicht gesetzeskonform sein.

Dann sollte Fairnopoly den Marktplatz gesetzeskonform gestalten und gezielt mit einer rechtssicheren Plattform für Händler werben. Wäre aktuell dann wohl ein Alleinstellungsmerkmal :wink:

Das Dumme ist, dass genau das abmahnfähig wäre :o
Das ist Werben mit Selbstverständlichkeiten, weil vom Gesetz so vorgeschrieben. Deshalb darf z. B. bei Schmuck nicht mehr “nickelfrei” stehen, weil Schmuck laut Gesetz nickelfrei sein muss.

Und jetzt kommt mir bitte nicht damit, dass das ja unlogisch wäre! :o

ok, das stimmt. dann sollte man es etwas geschickter formulieren: “Eine Verkaufsplattform auf dem aktuellen Stand der Technik mit allen von Händlern benötigten Funktionen” oder so :wink:

Edit:
oder ähnlich wie es die Hersteller von Lebensmittel zum Teil machen:

“Rechtssichere Plattform* für Händler”

[size=8pt]*laut Gesetz[/size]

oder als Zusatz so:

Fairnopoly bietet selbstverständlich eine rechtssichere Plattform für Händler

(wobei in Wirklichkeit gar nichts selbstverständlich ist) :wink:

Davon rede ich schon seit der Eröffnung vor einem Jahr. :wink:

Stattdessen verschwendet man dauernd seine ohnehin schon knappen Ressourcen für die PRogrammierung irgendwelcher Spielereien. ::slight_smile:

Spielereien wie den Warenkorb?
Wir zäumen das Pferd von unterschiedlichen Richtungen auf denke ich… ein rechtlich einwandfreier Marktplatz ohne Menschen, ohne Händler, ohne Käufer, ohne Funktionen zum suchen und kaufen ist einfach sinnlos…
Alles der Reihe nach…
Selbstverständlich sind wir für alle Hinweise dankbar und nehmen diese auch durchaus wahr, aber das was wir hier tun als “Verschwendung” zu bezeichnen ist dann doch etwas hart, oder?

Guckt mal

über der Bucht ziehen Wolken auf

[quote=„Porta patet, cor magis, post:33, topic:331“]Guckt mal

über der Bucht ziehen Wolken auf[/quote]

Chance für Fairnopoly?

[quote=“meikel, post:20, topic:331”]Jede Abmahnung ist Abzocke, aber so mancher Anwalt hat mittlerweile auch einen Dämpfer bekommen.

Aber man muss ja nicht unbedingt seine Breiteseite zeigen, wo der Feind den maimalen Schaden anrichten könnte.

Ähnliches findet man übrigens jeden Tag im eBay-Forum, wo dann private Verkäufer ständig fragen, wie sie in ihren Angeboten reinschreiben können, daß sie dann und dann in Urlaub sind und sich dann wundern, daß ihre Haus in dieser Zeit ausgeräumt wurde, obwohl Einbruch doch verboten wäre. :o

Auch wenn Abmahnung Abzocke ist, so ist das für mich aber kein Freibrief eine Verkaufsplattform nicht rechtskonform zu gestalten, nur weil man keine Ressourcen zur Programmierung und den Fachanwalt hat.

Ich mag ja daneben liegen, aber ich glaube , der “Löwe” Frank Thelen würde nur noch mit dem Kopf schütteln, würde er dieses Projekt hier sehen. 8)[/quote]

Es soll natürlich kein “Freibrief” sein = also ich meine natürlich nicht, dass es gar keine Gesetze mehr gibt bzw. man sich ungestraft nicht an sie hält.

In dem Sinne finde ich auch eine Abmahnung, falls sie wirklich in einem konkreten Fall dem Recht eines Konsumentem dient, völlig berechtigt.

Aber nicht, wenn man doch versucht alles richtig zu machen und niemandem bewusst schadet -> hier ist das Stichwort “Vorab” Abmahnung.

Ich rege mich auf, weil ich -und Ihr alle wohl ebenso- darauf achtet, dass alles korregt angegeben ist. Und daher habe ich auch echt Null komma Null lust, noch sehe ich den Sinn darin, wenn ich nun noch mehr dazu lese, was ich eventuell falsch machen könnte. Und das ohne Gewissheit zu haben, wie ich es denn richtig mache.

Überhaubt kein Vorwurf an dieses wichtige Forumsthema!! Im Gegenteil -
Nur kann man nur 100% sicher sein, wenn man zum Anwalt geht und es sich absegnen lässt plus eine Rechtschutzversicherung hat.

[quote=“meikel, post:31, topic:331”][quote author=Chimp link=topic=310.msg2100#msg2100 date=1410894018]
Dann sollte Fairnopoly den Marktplatz gesetzeskonform gestalten…
[/quote]

Davon rede ich schon seit der Eröffnung vor einem Jahr. ;)[/quote]

Genau das ist doch die einzige Möglichkeit. Also z.B wir als Anbieter können uns keinen Anwalt leisten, der alles wasserdicht macht…

Man braucht ja auch nicht unbedingt einen Anwalt, mittlerweile kann man sich ja auch so selber ganz gut informieren, wie die Links hier im Thread zeigen.

Rechtsberatungsservices bieten bereits auf Ihren Webseiten umfangreiche kostenlose Vorarbinformationen.

http://www.internetrecht-rostock.de/

http://www.it-recht-kanzlei.de/

http://www.janolaw.de/

Man muss dann halt statt Geld eben Zeit investieren. Aber vieles ist auch einfach nur Schluderei, weil einfach nur rumkopiert wird, ohne sich die Texte mal durchzulesen.

Schönes Beispiel die neue Widerrufsbelehrung im Angebot.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Verehrte Kollegen und Kolleginen, jetzt guckt mal alle auf eure Angebote und überprüft, ob ihr in eurem Widerrufsrufstext auch Wirklich am Ende des Widerrufstext das Widerrufsformular stehen habt und wenn nicht, warum nicht ? :wink:

Man kann aber nur soweit darauf achten, wie das Wissen reicht und man auch wirklich Willens ist.

Deepwave, lies dir nochmals in Ruhe den ganzen Thread durch und dann lies dir deine AGB durch und erzähle doch, ob dir danach noch was auffällt.

Hier noch mehr zum lesen:

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-neue-infopflichen-13-06-2014.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm

Ui! Ui! Was les ich da tolles!!

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich dem Kunden die Paypal Gebühren anzulasten! Super! Fairnopoly sollte sofort ein Feld zum eingeben der Paypal-Gebühren einrichten. Ich finde das nur fair, dass derjenige, der kein Paypal nutzen möchte, auch nicht die ansonsten eingepreisten Gebühren dafür zahlen muss! Das könnte so manchen Händler erfreuen :wink:

Edit: Einfach Checkboxen für die unterschiedlichen Paypalsatze zum auswählen und eine Box “Paypal-Gebühren gesondert ausweisen”.

Edit 2: Da ich das ernst meine, habe ich das auch unter Anregungen und Wünsche eingestellt.

@meikel

der Witz des Jahres ist ja dass per Tel. widerrufen werden kann, aber dass die Widerrufsbelehrung bzw. das gesetzl. Widerufssformular das an keiner Stelle erwähnt. Hat sich da die Händler-Lobby “durchgesetzt”, damit wenigstens nicht auf dieses Recht explizit hingewiesen werden muss? ;D