Hallo gewerbliche Kolleg*innen.
Ich verlier mal keine großen Worte (die hatten wir ja schon mit dem FN-Team , irgendwann letztes Jahr ? ), sondern setz einfach mal nur nen aktuellen Link:
Gruß,
Meikel.
Hallo gewerbliche Kolleg*innen.
Ich verlier mal keine großen Worte (die hatten wir ja schon mit dem FN-Team , irgendwann letztes Jahr ? ), sondern setz einfach mal nur nen aktuellen Link:
Gruß,
Meikel.
Danke für den Link, Meikel!
Aus dem Grund sehen meine Produkttitel aus als hätte ich nen leichten Hau.
Und nach dem vorletzten Artikel zu urteilen kann ich sie jetzt alle noch um das Wörtchen “Handwäsche” ergänzen :o
[quote=“Porta patet, cor magis, post:2, topic:331”]Danke für den Link, Meikel!
Aus dem Grund sehen meine Produkttitel aus als hätte ich nen leichten Hau.[/quote]
Die Verlängerung des Titels war ja auch die einzige Notlösung, die Anna damals anzubieten hatte.
Aber ich fürchte das reicht nicht.
Zitat aus dem Link:
Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr [b]muss der Unternehmer[/b] dem Verbraucher [b]die wesentlichen Merkmale[/b] noch einmal unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt klar und verständlich [b]in hervorgehobener Weise[/b] zur Verfügung stellen.
Und genau das sehe ich bei der Artikelbezeichnung (Artikeltitel) nicht gegeben.
Hä? Verstehe ich jetzt nicht? Die Artikelbezeichnungen (sofern sie ja die grundelegenden Eigenschaften enthalten) werden doch bei Bestellabwicklung und in der Bestätigungsmail noch einmal aufgelistet.
Unternehmer: hier durch Fairnopoly Plattform
wesentliche Merkmale: im Titel enthalten
hervorgehoben: wegen mir Fettschrift mit Rahmen um den Titel
Reicht das nicht?
[quote=“Chimp, post:4, topic:331”][quote author=meikel link=topic=310.msg2047#msg2047 date=1410364714]
Und genau das sehe ich bei der Artikelbezeichnung (Artikeltitel) nicht gegeben.
[/quote]
Hä? Verstehe ich jetzt nicht? Die Artikelbezeichnungen (sofern sie ja die grundelegenden Eigenschaften enthalten) werden doch bei Bestellabwicklung und in der Bestätigungsmail noch einmal aufgelistet.[/quote]
Vorweg für alle Unkundigen:
Es geht bei diesem Thema ausschließlich um die “letzte Bestellseite”, wie sie seit 2012 durch die “Button-Lösung” ganz genau vorgeschrieben wird.
Die Artikelbezeichnung ist in meinen Augen keine “hervorgehobene Darstellung der wesentlichen Merkmale”.
Darum geht es.
@meikel
Testest du auch den neuen Warenkorb?
Dort gibts am Ende auch noch einmal eine etwas andere Auflistung als jetzt. Deine rechtliche “Meinung” dazu wäre bestimmt interessant. Die Zeit der jetzigen Neuauflage wäre auch ideal hier eine entsprechende Gestaltung durchzuführen.
Vlt sollte man eine Maske einbauen für “wesentlich Merkmale” des Artikels, die in der Abwicklung mitangezeigt werden. Ist ja nicht nur wegen rechtlichen Dingen sondern auch wegen Nutzerfreundlichkeit und Einfachheit, evlt könnte das auch die Suchfunktion verbessern.
Ich habe gerade extra einen Kaufversuch gestartet. WENN alles im Titel steht, sind die Angaben schön übersichtlich direkt über dem Kaufen-Button. Meiner Meinung nach (!) ist das ok. Im schlimmsten Fall könnte es angefochten werden, aber da wäre ich mir nicht sicher, ob das durchginge, weil der Kunde informiert ist.
Der Punkt ist, dass alles in den Titel muss. Das ist nicht schön und der Platz kann knapp werden.
Ein separates Feld beim Einstellen, das im Kaufvorgang dann unter dem Titel angezeigt wird, halte ich auch für die beste Lösung. 8)
Hier noch eine Definition von “wesentlichen Artikelmerkmalen” von haendlerbund.de
Zitat daraus:
Der Begriff der „wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“ ist unbestimmt und
muss von der Rechtsprechung künftig weiter ausgefüllt und konkretisiert werden.
Also: Egal wie mans macht, es ist verkehrt ;D
[quote=“Chimp, post:6, topic:331”]@meikel
Testest du auch den neuen Warenkorb?[/quote]
Ich bin kein Genossenschaftsmitglied und hab auch so keine “Einladung” bekommen.
Deine rechtliche "Meinung" dazu wäre bestimmt interessant.
Ich mag zwar jetzt jemanden brüskieren, aber ich hatte die letzten 12 Monate hier im Forum nicht so den Eindruck.
Leidvoller Beweis: https://fairnopoly.de/agb
Vor 3 Wochen (!) hatte ich Katrin darauf hingewiesen, daß in den Fairnopoly AGB, nach 2 Monaten (!) immer noch die alte, seit 13.06.2014 ungültige Widerrufsbelehrung drin ist.
Jetzt nach 3 Wochen ist der alte Text immer noch drin. :o
Was soll man jetzt noch dazu sagen ? :
Fangfrage: Wer ist der Betreiber der Verkaufsplattform “Fairnopoly” ?
Das ist allerdings nen Ding! Vor allem weil bereits im Juni von Fairnopoly selbst auf die neue Belehrung hingewiesen wurde.
@Fairnopoly
Fairnopoly hat doch außerdem so nen Fachanwalt. Was sagt der dazu? Also nicht nur zu den AGB sondern zu den ganzen anderen Themen wie Kaufabwicklung und Artikelmerkmale etc. pp?
[quote=“Chimp, post:10, topic:331”][quote author=meikel link=topic=310.msg2053#msg2053 date=1410367673]
Vor 3 Wochen (!) hatte ich Katrin darauf hingewiesen, daß in den Fairnopoly AGB, nach 2 Monaten (!) immer noch die alte, seit 13.06.2014 ungültige Widerrufsbelehrung drin ist.
[/quote]
Das ist allerdings nen Ding! Vor allem weil bereits im Juni von Fairnopoly selbst auf die neue Belehrung hingewiesen wurde.[/quote]
Das war ja der Witz, den ich Katrin vorgehalten hatte.
[quote=“Chimp, post:10, topic:331”]@Fairnopoly
Fairnopoly hat doch außerdem so nen Fachanwalt. Was sagt der dazu? Also nicht nur zu den AGB sondern zu den ganzen anderen Themen wie Kaufabwicklung und Artikelmerkmale etc. pp?[/quote]
Apropro Fachanwalt.
Ich weiß ja, was ICH für meine Händlerbundmitgliedschaft bezahle.
Aber mich würde mal interessieren, was eine Verkaufsplattform hinlegen müsste.
Weiß das zufällig schon Jemand ?
Weil ich kenne eine Plattform, die ist HB-Mitglied.
[quote=“meikel, post:3, topic:331”][quote author=Porta patet, cor magis link=topic=310.msg2041#msg2041 date=1410361551]
Danke für den Link, Meikel!
Aus dem Grund sehen meine Produkttitel aus als hätte ich nen leichten Hau.
[/quote]
Die Verlängerung des Titels war ja auch die einzige Notlösung, die Anna damals anzubieten hatte.
Aber ich fürchte das reicht nicht.
Zitat aus dem Link:
Und genau das sehe ich bei der Artikelbezeichnung (Artikeltitel) nicht gegeben.[/quote]
Ich werde das beim Feedback zu dieser Warenkorb-Testerei auf jeden Fall anmerken. Mir als Kunde oder Privatverkäufer kann das ja ziemlich egal sein, aber ich meine so als Genosse oder Händler müsste ich ja schon darauf hinweisen, wenn es hier einen Mangel gibt.
PS Habe eben einen meiner oft besuchten Online-Shops auf diesen Sachverhalt geprüft. Auch der erfüllt diese Anforderung nicht. Aber die Großen können sich es wohl erlauben
Ich hab eher das Gefühl, daß viele Betreiber noch gar nicht so richtig realisiert haben, daß man diese “wesentlichen Merkmale” eigentlich in ein eigenes Feld reinschreiben müsste, um sie dann entsprechend auf der Bestellseite anzeigen zu können.
Auch bei den gängigen Shopsystemen muss man sich meistens noch mit Notlösungen begnügen.
Info an alle:
Der Crowdtest für den Warenkorb läuft über das Held*innen Programm. Genosse muss man dafür nicht sein. Für alle die Interesse haben, bitte dort nachschauen. Es wird wohl noch eine 2te Testrunde geben.
Das ist nur ein Vorurteil.
Was glaubst du, wieviele Abmahnungen sich z.B: Lidl schon eingefangen hat.
Das dürfte bei denen schon ganze Ordner füllen.
[quote=“meikel, post:16, topic:331”]Was glaubst du, wieviele Abmahnungen sich z.B: Lidl schon eingefangen hat.
Das dürfte bei denen schon ganze Ordner füllen. ;)[/quote]
Naja, das kann gut sein, aber mir scheint es, dass die mit Abmahnungen nach dem Motto “Einpreisen, weitermachen, egal” verfahren und auch genug personelle und finanzielle Mittel für den ein oder anderen Rechtsstreit haben.
DAS ist der Unterschied. Erlauben dürfen die sich auch nichts, aber sie können es sich leisten.
Das Microsoft die EU-Strafen aus der Portokasse bezahlt, was wohl auch jeder. 8)
Man sollte die Abmahn-Anwälte mal in einer Sammelklage verklagen. Hier geht es ja schon lange nicht mehr um das Verbraucher-Gesetz, sondern nur noch um bewusste Abzocke und Schmarotzerei. :o :o
Jede Abmahnung ist Abzocke, aber so mancher Anwalt hat mittlerweile auch einen Dämpfer bekommen.
Aber man muss ja nicht unbedingt seine Breiteseite zeigen, wo der Feind den maimalen Schaden anrichten könnte.
Ähnliches findet man übrigens jeden Tag im eBay-Forum, wo dann private Verkäufer ständig fragen, wie sie in ihren Angeboten reinschreiben können, daß sie dann und dann in Urlaub sind und sich dann wundern, daß ihre Haus in dieser Zeit ausgeräumt wurde, obwohl Einbruch doch verboten wäre. :o
Auch wenn Abmahnung Abzocke ist, so ist das für mich aber kein Freibrief eine Verkaufsplattform nicht rechtskonform zu gestalten, nur weil man keine Ressourcen zur Programmierung und den Fachanwalt hat.
Ich mag ja daneben liegen, aber ich glaube , der “Löwe” Frank Thelen würde nur noch mit dem Kopf schütteln, würde er dieses Projekt hier sehen. 8)