Meikel, stress nicht so rum. Die Abos richten sich vorwiegend an Privatpersonen, daher ist dort die USt. eh egal. Die Abos sind (außerhalb der FM-Welt) Peanuts, der hypothetische Schaden vernachlässigbar.
Es ist unsauber, ja, aber es gibt wichtigeres. Für den Fall, dass irgendein Unternehmer ein FM-Abo für sein Unternehmen hat und unberechtigterweise Vorsteuer zieht und dies sich im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht klären lässt und FM deshalb nach 14c UStG haftet und von Fastbill nicht Schadenersatz bekommt, bleibt FM halt darauf sitzen.
Was immer ein steuerrechtliches Dokument ist, dem Sachverhalt liegt kein Geschäftsvorfall zugrunde, schon gar kein Leistungsaustausch. Daher hat das in der FiBu und erst recht in der USt.-Voranmeldung nichts zu suchen, weder bei FM noch bei einem anderen Unternehmen. FM sollte für den Fall der Fälle den Vorgang dokumentieren, damit es sich möglichst exkulpieren kann. Aber dafür besteht keine Frist bis zum 10.10.2018.