Pflichtfeld: Artikelstandort - Artikel aus China oder was sagt der Zoll?

Hallo,

habe hier VR Virtual Reality 3D-Brille für 19,99 gekauft. Gestern erhielt ich einen Brief von Zoll, dass ich
a) Hinfahren muss.
b) Beweisen muss, wie viel ich bezahlt habe.
c) beweisen muss, dass die Ware nur 19,99 Wert ist.

Jetzt ärgere ich mich deswegen.

  • Zum Einem ist für mich sehr problematisch während der Öffnungszeiten 7:30-16:00 dahin zu fahren, weil ich in der Zeit mehr als 100 km entfernt arbeiten muss.
  • Der Verkäufer der Sendung keine Rechnung beigefügt hat.
  • Zum Anderen Ware unter 22,00 EUR aus China weder verzollt, noch mit MwSt belegt wird. Ich soll also dahin fahren um meine bezahlte Ware abzuholen.
  • Des Weiteren weil ich keine Ahnung hatte, dass die Ware aus China kommt.
  • Der Verkäufer zwar eine Adresse in Deutschland hat, die Telefonnummer aber aus Jordanien ist und er auf meine Mails nicht reagiert.

Sollte man hier nicht eine Kennzeichnung für den Standort der Warte einführen. Sowas wie Deutschland/EU/Non-Eu? Damit könnte man schon sehen, dass es eventuell Zoll-Probleme geben kann.

Würde mich freuen, wenn ihr eure Meinung zu einer solchen Standortkennzeichnung hier mitteilen könntet.

LG,
MM.

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Eine Standortkennzeichnung würde nicht unbedingt weiterhelfen. Selbst wenn der Artikelstandort China ist, sollte der Käufer sich auf die Lieferung ohne Mehraufwand wie im Angebot beschrieben verlassen können.

Versand aus China ist nicht ungewöhnlich. Gibt es eine Erklärung warum der Artikel nicht vom Zoll weitergeleitet wird? Liegt es anden fehlenden Informationen über den Kaufpreis? Kannst Du denen das nicht postalisch oder per Mail nachweisen?

Besteht für Dich die Möglichkeit den Verkauf eventuell rückgängig zu machen? Welche Bezahlmethode hast du gewählt?

Es wäre empfehlenswert, wenn Du dich umgehend per E-Mail an den Fairmondo-Kundenservice wendest und dort das Problem umfassend schilderst. Vielleicht reagiert der Verkäufer dann. kundenservice@fairmondo.de

Eine Standortkennzeichnung würde nicht unbedingt weiterhelfen.

Das sehe ich anders. Der Verkäufer hat eine deutsche Adresse und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Ware auch in Deutschland ist. Ich hätte lieber 2-3 Euro mehr bezahlt, als eine Sendung aus China zu veranlassen (aus verschiedenen Gründen!.

Selbst wenn der Artikelstandort China ist, sollte der Käufer sich auf die Lieferung ohne Mehraufwand wie im Angebot beschrieben verlassen können.

Eigentlich schon.

Versand aus China ist nicht ungewöhnlich. Gibt es eine Erklärung warum der Artikel nicht vom Zoll weitergeleitet wird? Liegt es anden fehlenden Informationen über den Kaufpreis? Kannst Du denen das nicht postalisch oder per Mail nachweisen?

a) Laut Zoll gibt es außen keine Rechnung. Deshalb wollen sie sehen, ob ich 5 oder 5 Tausend Euro bezahlt habe.
b) Per Email geht es nicht seit DHL diesen Service für schlappe 28,50 anbietet.

Besteht für Dich die Möglichkeit den Verkauf eventuell rückgängig zu machen? Welche Bezahlmethode hast du gewählt?

Ich habe per Paypal bezahlt. Da der Verkäufer sich nicht meldet, kann ich auch keine Rückabwicklung vereinbaren.

Es wäre empfehlenswert, wenn Du dich umgehend per E-Mail an den Fairmondo-Kundenservice wendest und dort das Problem umfassend schilderst. Vielleicht reagiert der Verkäufer dann. kundenservice@fairmondo.de

werde ich versuchen.

Vielen Dank für deine Unterstützung.

Der Paypal-Käuferschutz müsste in diesem Fall greifen. Wenn Du bei Paypal einen Käuferschutzantrag stellst, wird der Handlungsdruck für den Verkäufer ungleich höher. :wink:

Ich hoffe, dass er dann nicht zu viel Ärger bekommt. Letztendlich hat er die Ware schicken lassen. Allerdings ohne die Rechnung.

Wieso? Es wurde die bestellte Ware geliefert. Das die Ware aus Deutschland kommt, war nicht vereinbart. Das aufgrund von gesetzlichen Vorgaben die Ware nicht direkt an den Empfänger ausgeliefert wurde, ist nicht zwingend ein Mangel.

Ich muss bezweifeln, dass in diesem Fall der Vertrag mit einem Privatkäufer regelmäßig als erfüllt gilt, wenn die Zustellung nur bis zum Zoll erfolgt ist. Es sei denn genau diese Möglichkeit - Abholung beim Zoll - wurde explizit vereinbart. Da würde ich mir aber gerne mal die AGB oder Versandbedingungen des Verkäufers anschauen.

Paypal-Käufferschutzfall aufmachen mit “ich habe die Ware nicht erhalten” dürfte also möglich sein.

schuldhaftes Unterlassen des Verkäufers würde ich sagen. Dass die Ware beim Zoll hängt wäre mit mehr Sorgfalt des Verkäufers ohne Aufwand verhinderbar gewesen. Aber wie gesagt, kommt wohl drauf an was die Vertragsparteien vereinbart haben.

Edit: was Gesetz oder Vertrag angeht ist für Paypal sowieso (fast) egal, die haben ihr eigenen Grundsätze nach denen die solche Fälle abwickeln und werden sich deinem Problem so oder so annehmen @MM1. Würde mich selbst interessieren wie Paypal das in so einem Fall einschätzt und wann nach deren Richtlinien die Ware als zugestellt gilt.

Ich denke, der Dreh- und Angelpunkt ist die Vermeidbarkeit, dass es beim Zoll landet. Wenn es wirklich nur an der Rechnung lag, sehe ich da Potential. Der Käufer hat aber keinen Anspruch darauf, dass man die Ware mit Rechnung schickt. Er hat nur Anspruch auf eine Rechnung.

Schauen wir mal, was paypal so dazu sagt.

Das der Artikelstandort (bzw. Ursprungsland Verkäufer) China ist, das müsste in dem Angebot gekennzeichnet sein. Vor allem wegen des Zolls aber auch wegen rechtlichen Fragen (z.B. Fernabsatzgesetz, Garantie, Gerichtsstand).
Von daher sollte Paypal hier einspringen.
Ich kann mich leider nicht auf Paypal oder Fairmondo AGB’s berufen, sondern nur auf mein Verständnis wie es laufen sollte.
Kann der Verkäufer die Rechnung nicht einfach an den Zoll nachreichen? Vielleicht reagiert der Verkäufer wenn du diesen Vorschlag machst.
Es ist sowieso die Frage ob der Verkäufer der deutschen Sprache mächtig ist und versteht was du von Ihm willst…

Der Verkäufer hat sich am Freitag gemeldet und mir erklärt “Das stimmt doch garnicht was sie da sagen…”. Er ist der Meinung, dass man das per E-Mail lösen kann. Wir sind so verblieben, dass er beim Zoll anrufen wird um die Sache zu klären.

Ich melde mich, wenn ich was neues habe.

LG,
MM

Hallo, ich habe versucht per E-Mail die fehlenden Unterlagen an den Zoll zu schicken. Folgende Antwort habe ich erhalten:

-------- Originalnachricht --------
Betreff: AW: Identcode: RNXXXX
Datum: 13.06.2016 16:01
Von: XY@zoll.bund.de
Kopie: postabfertigung.za-ludwigshafen@zoll.bund.de

Sehr geehrter Herr XX,

grundsätzlich ist die Anmeldung einer Postsendung und deren Abholung persönlich durch den Empfänger (Sie) zu veranlassen. Bitte beachten Sie, dass allgemein eine direkte Weiterleitung einer Sendung an den Empfänger nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich ist. Durch die vor Ort durchgeführten Zollkontrollen soll sichergestellt werde, dass zum einen die nämliche Ware laut Rechnung / Unterlagen eingeführt wird, die Einfuhrabgaben in entsprechend richtiger Höhe zum tatsächlich gezahlten / zu zahlenden Preis (Zollwert) erhoben werden und auch zum anderen Überprüfungen hinsichtlich ggfs. vorliegender Verbote und Beschränkungen, so dass eine Einfuhr aufgrund von nationalen oder europäischen Rechtsnormen nicht möglich ist (Verbot), vorgenommen werden.

Den von Ihnen beigefügten Unterlagen kann ich entnehmen, dass es sich bei Ihrer Sendung um einen elektronischen Artikel aus China handelt. Um Ihre Ware in den freien Verkehr zu überführen ist es bei solchen Artikeln grundsätzlich notwendig, eine Zollkontrolle aufgrund eventuell vorliegender Verbote und Beschränkungen (hier Produktsicherheit - SV 0626) direkt vor Ort durchzuführen. Hierbei wird überprüft, ob dem Gerät eine Bedienungsanleitung beigefügt wurde, und ob diese ggfs. in deutscher Sprache ist. Weiterhin muss geprüft werden, ob die notwendige CE-Kennzeichnung bzw. Sicherheitshinweise gem. VO (EG) Nr. 765/2008 am Gerät angebracht ist. Solch eine Überprüfung wird grundsätzlich von der Marktüberwachungsbehörde - hier die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 411, 26789 Leer (DS) - durchgeführt. Für solch eine Überprüfung (für welche Sie Ihr Einverständnis schriftlich erklären müssen) können von der Marktüberwachungsbehörde zusätzliche Kosten im Rahmen der Überprüfung erhoben werden.

Sollten Sie nicht in der Lage sein Ihre Sendung persönlich vor Ort anzumelden, so können Sie gleichermaßen hierzu auch eine Dritte Person bevollmächtigen, sofern diese in der Lage ist, die fehlenden Angaben / Unterlagen nachzureichen und ggfs. entstandene Einfuhrabgaben zu entrichten bzw. Ihr Einverständnis für die Überprüfung durch die Marktüberwachungsbehörde zu erklären.

Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wie Sie weiter mit Ihrer Sendung verfahren möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XY

Hauptzollamt Karlsruhe
Zollamt Ludwigshafen
ZIin XY

Rottstückerweg, 67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621/63522-28 (-0)
Telefax: 0621/63522-10
E-Mail: postabfertigung.za-ludwigshafen@zoll.bund.de
XY@zoll.bund.de

Anfragen zu Postsendungen bitte ich immer “Zentral” an
postabfertigung.za-ludwigshafen@zoll.bund.de
und nicht an den einzelnen Bearbeiter zu richten!

aha. und das heißt jetzt?

also mir war es bisher nicht bekannt, dass die ware “regelmäßig” beim zoll abzuholen ist. Wie machen das denn andere Verkäufer, die direkt vom Nicht-EU-Ausland nach D verkaufen?

Dass die Konformität mit EU-Richtlinien gewährleistet sein muss, ist richtig. Und dass Gebühren enstehen, die normalerweise vom Empfänger bezahlt werden, ist auch richtig. Das muss dann an der Haustür bezahlt werden. Ein “guter Verkäufer” hat das aber freundlicherweise schon für den Empfänger übernommen und auch bereits im Preis mit einberechnet.

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Verkäufer hier einfach einen ungeeingnete Methode zur Abwicklung des Versands und der Formalitäten gewählt hat. Bietet DHL da nicht irgendwelche Serviceleistungen an?

Vielleicht wäre es hier ratsam auf Widerruf zu machen. Was verlangt der Zoll für die Rücksendung der Ware an den Versender? Musst Du die Kosten dafür tragen laut Widerrufsbelehrung?

Disput bei PayPal ist eröffnet. Jetzt heißt es warten!

Fairmondo hat den Aanbieter auch bereits kontaktiert und aufgefordert, die Standorte seiner Artikel in die Artikelbeschreibung mit einzubauen.
Soweit ich weiß, ist das kein Muss, jedoch ist es unfair!

Hallo zusammen.

  1. Paypal hat die Reklamation abgelehnt. Aus deren Sicht wurde der Artikel geliefert Punkt! Ich soll mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden, weil der Verkäufer bei neuen Artikeln verpflichtet ist: eine Rechnung und Widerrufsbelehrung zu senden.

  2. Vor 10 Tagen schrieb mir der Verkäufer: “Ich macht das gleich die wollen ein Rechnung und Nachweis ich schick gleich alles an den Zoll”. Seit dem keine Antwort auf meine Mails.

  3. Auch keine Antwort auf mein Rücktritt vom Kauf und die Bitte mir das Geld zurück zu überweisen.

  4. Da ich keinen anderen Ausweg sah und die Kostenpflichtige Aufbewahrungsperiode beim Zoll anfangen sollte, habe ich meinen Nachbar gebeten die Ware mein Zoll abzuholen. Was mich einen weiteren Zehner gekostet hat. Seit gestern habe ich die Ware und es gibt eine neue Überraschung. Der beiliegender BT Controller funktioniert nicht.

FAZIT:
Ich werde keine Ware mehr kaufen, bei der nicht der Standort Deutschland angegeben wurde. Ich hatte noch Glück, weil ich mit meinen 20 Eur weder Zollgebühren noch die Einfuhrsteuer bezahlen musste. Wenn man sie die Artikeln meines Verkäufers so anschaut, dann sieht man, dass andere Käufer wahrscheinlich weniger Glück haben werden…
Das wiederum bestärkt mich in meiner Auffassung, dass die Angabe der Artikelstandortes zwingend notwendig sein sollte.

Liebe Grüße und vielen Dank an Alle, die mich unterstützt haben.
MM.

PS. Wie ich an eine Rechnung für etwaige Garantieansprüche erhalte bleibt ungelöst.

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Hi
kann es sein ~ daß der Artikel von einem privaten Verkäufer eingestellt wurde ?
ich meine mich zu errinnern ~ daß ich die Brille in meine Sammlung aufgenommen habe
ist jetzt wohl aus der Sammlung entfernt worden
na ja die Tücke von fairmondo ~)

Dadurch daß wegen der Lieferung ein paypal Fall aufgemacht wurde ist jetzt wohl auch die Möglichkeit der Reklamation bei mangelhafter Ware vertan

pöse Falle ???

messalina grüßt ~) ~)) ~)))

Ist das so? Wieso sollte ein Disput die Reklamation ausschließen? Man kann ja per Telefon reklamieren. Momentan habe ich die Nase voll. Habe den Verkäufer (der woanders als eine GmbH auftritt) um eine Rechnung gebeten. Mal schauen ob sich was tut.

LG,
MM.

Wäre mir neu, dass man an eine Privatperson eine Rechnung und Widerrufsbelehrung schicken muss.

Ansonsten tut mir das sehr leid. Ärgerlich ist das schon.

Schau dir mal die Profilseite des Verkäufers an: https://www.fairmondo.de/users/silbermc21

Da steht ganz deutlich: Großhandel

Für mich ist das der Beweis, dass es sich hier nicht um eine Privatperson handelt. Selbst wenn das so wäre sagt e-recht24.de dazu:

Hochgradig umstritten ist jedoch weiterhin, wie die Abgrenzung privater
Geschäfte von gewerblichen oder selbständigen Geschäften auf eBay
vorgenommen werden soll. In der anwaltlichen Beratungspraxis sind
Mandanten häufig der Meinung, dass Sie lediglich als Privatpersonen auf
den Seiten von eBay tätig sind. Dies ist jedoch häufig ein Irrtum. Eine
große Zahl vermeintlich „privater“ Anbieter unterliegt in der Praxis
unabhängig von der eigenen Einschätzung ebenfalls den gesetzlichen
Regelungen für Unternehmer, verbunden mit allen sich daraus ergebenen
Pflichten.

Auf https://www.spandooly.de/beste-Cccam-server--14-mo-1122431.html bietet der Verkäufer den gleiche Artikel mit identischer Beschreibung, Benutzername und eMail, als eine Berliner GmbH. Aus meiner Sicht läuft das ganz schön am Finanzamt vorbei.

LG,
MM.

Bitte genau lesen, es geht darum, dass man AN eine Privatperson keine Rechnung schreiben muss. ALS Privatperson bin ich von der Widerrufbelehrung ohnehin befreit.