[quote=“JP_Homann, post:19, topic:1218, full:true”]
Ein normaler fairmondo-Kunde ist nicht befugt, bei direkt einem Grossisten (Buch-Großhändler) zu kaufen. Bei einer Buchbestellung über fairmondo zahle ich ich direkt an fairmondo und nicht an den Grossisten.
Also ist fairmondo hier rechtlich gesehen ein Buchhändler und …[/quote]
…zwar ein stinknormaler. Fairmondo macht hier den ganz normalen Onlinehändler/Onlineshop mit allen verbraucherrechtlichen Pflichten, inkl. Widerrufsrecht und Gewährleistung.
Mit dem Großhändler hat das in dem Moment nichts zu tun.
Fairmondo bietet in einem Namen, auf eigene Rechnung Endkunden Ware an… wo z.B. Fairmondo die Ware dann herbesorgt, ist ja Sache des Händlers.
Fairmondo kauft ja bei Libri nicht als “Strohmann” des Endkunden oder wie auch immer man das nennen mag.
Nun sind Bücher ja von ihrer Natur aus recht pflegeleicht. Ich nehme an die Widerrufsquote ist nicht allzuhoch und Gewährleistung wird auch selten auftreten, es sei denn es ist ein Fehldruck.
Bei Produktfolio von Memo seh ich das dann schon anders.
Sucht sich die Gruppe XY die Artikel aus dem Memo-eigenen Onlineshop, macht ne Liste und reicht die bei Fairmondo ein ? Wer reicht die Liste ein, wer ist Vertragspartner von Fairmondo. “Gruppe XY” dürfte wohl keine Rechtsperson in gesetzlichen Sinne sein.
So wie du das beschreibst, sieht das für mich nach einem B2B zwischen Fairmondo und Memo ?!
In dem Fall bitte beachten, daß die Käufer (so sie Verbraucher sind) alle Verbraucherrechte gegen Fairmondo haben, aber bei B2B sieht das dann ganz anders aus.
Macht ein Käufer dann von seinem Widerrufsrecht gebrauch, ist Memo als Großhändler gesetzliche nicht verpflichtet, den Artikel dann zurückzunehmen. Fairmondo bleibt dann darauf sitzen.
Das Problem hat ja jeder Dropshipping-Händler.