Soweit mir bekannt spricht nichts gegen einen privaten Lebensmitttelverkauf für welchen Zweck auch immer. Nur wer das gewerblich macht muss sich an einige Vorschriften halten, Bio-Betriebe haben umso mehr Vorschriften zu beachten.
Wenn man privat nicht verkaufen dürfte, wie läuft denn das mit den Kirchenfrauen und ihren Kuchenverkäufen? Wobei gewerblich Kuchen backen wohl ohne Handwerkskarte sowieso nicht drin ist. Backstuben nach den üblichen Standards dürften die wohl auch kaum zu Hause haben.
Ob der Kefir-Verkauf nun gewerblich oder privat ist, kann ich nicht einschätzen, will ich nicht einschätzen und ist mir persönlich auch egal, da ich ebenfalls kein Konkurrent in der Branche bin.
Zu Haftung allgemein: für Schäden haften muss man sowieso immer, egal ob privat oder gewerblich, egal ob Lebensmittel oder was anderes. Also auch beispielsweise für den (privaten) Kefir-Verkauf.
Desweiteren könnte Fairmondo sehr wohl Verkaufsgrundsätze definieren und z.B. private Lebensmittelverkäufe von der Plattform ausschließen, sofern das gewollt oder nötig wäre.