Kurioses und Merkwürdiges auf dem Marktplatz

Auf einem Marktplatz finden sich oft kuriose Dinge oder ungewöhnliche Angebote.

ein Amazon-Gutschein auf Fairmondo. :smiley:
https://www.fairmondo.de/articles/50-eur-amazon-gutschein-only-45-eur

Eine Ebay Powerseller Anleitung :thinking:
https://www.fairmondo.de/articles/clever-kaufen-verkaufen-mit-ebay

Das ist immerhin ein gebrauchtes Buch! :wink:

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…aus dem Jahr 2002 !!!

Na what, warum soll denn ein gebrauchtes Buch aus 2002 nicht angebiten werden dürfen,… diese Anmerkung ist doch Humbug,… selbst wenn´s ggf. veraltet ist, kann es dennoch Interessenten geben.

warum humbug ?

wer das buch deswegen kauft, man kann 2002 nicht mit heute vergleichen.
meine bemerkung bezog sich darauf, daß evtl. ein möchtegern-händler glaubt, er könne “heute” mit diesem buch noch powerseller werden.

der verkäufer würde besser daran tun, mal ein paar passende bücher zu lesen, wenn ich mir seine AGB angucke.

gegenfrage:
warum soll das buch kurios oder merkwürdig sein ?

In der Tat, besonders wenn man sich, wie in meinem Fall fachbezogen, auch so manche AGB zu einem Artikel anguckt:

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Natürlich gelten die, wenngleich viele immer noch zu glauben scheinen, das Internet seiwohl ein rechtsfreier Raum.
Wenn die Damen und Herren also wissen, daß die “gesetzlichen Bestimmungen” Geltung haben, warum beachten Sie sie dann nicht ?

Das hier ist auch noch ein Schmuckstück:

AGB
Am besten kommen Sie selber vorbei, dann haben Sie die ganze Auswahl des Hofladens zur Verfügung.

Das nenne ich doch mal eine einfallsreiche AGB. :slight_smile:

ähh, und was genau ist jetzt an den AGB fehlerhaft?

Die Frage war eigentlich auf das ganze Angebot bezogen.

AGB im wörtlichen Sinne braucht man ja eigentlich im Verbrauchsgütergeschäft nicht, da in der Tat alles im Gesetz geregelt ist. Mehr theoretischer Natur wäre noch die vertraglich Einschränkung des „Gesetzlichen Mängelhaftungsrechts“ in Bezug auf die Frist für gebrauchte Waren. Macht ein Händler davon keinen Gebrauch, sind es ja auch hier dann 2 Jahre, wenn auch mehr theoretisch, dann praxisnah. :wink:

Aber wichtiger sind ja die verbraucherrechtlichen Pflichtinformation seit 2011-2014, die man in ermangelung eines gesonderten Feldes (idR bei allen Verkaufsplattformen) in das Feld mit der Bezeichnung „AGB“ eintragen muss/sollte, aber auch gleich mit in die AGB (im wörtlichen Sinne) eintragen kann.

http://www.internetrecht-rostock.de/neu-13-06-2014.htm

Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Manche Leute hören nur „Man braucht keine AGB“.
Das die mittlerweile sehr zahlreichen gesetzlichen und daher Außer-AGB-lichen Pflichtinformationen auch erfüllt sein wollen, geht wohl in vielen Fällen unter.

Ich weiß ja nicht, wer derzeit die diversen FM-Verkaufskonten verwaltet, aber auch da wäre ein bisschen mehr Achtsamkeit nicht schlecht. Ne Abmahnung an sich ist ja schon schlimm genug, aber eine A. wegen Schlampigkeit muss wahrlich nicht sein, oder ?

Ein Amazon-Gutschein für 10,- Euro. https://www.fairmondo.de/articles/amazon-gutschein WERT: 8,- Euro (nur Abholung).

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https://www.fairmondo.de/articles/bio-kartoffeln-festkochend-vorwiegend-festkochend-oder-mehlig-kochend
Ein Biobetrieb der selbst erzeugte Lebensmittel über Privatprofil verkauft.

Ebenso etliche Privatpersonen, welche selbst erzeugte Lebensmittel hier zum Verkauf anbieten z.B. https://www.fairmondo.de/articles/tibetanischer-kefir-kfirknollen-zur-herstellung-von-milchkefir oder https://www.fairmondo.de/articles/vogelriegel-der-vegane-musliriegel-fur-mensch-unt-tier

Wobei damit nicht nur fairmondo hier Einnahmen entgehen, sondern damit auch Strafaten passieren, da das Lebensmittelgesetz hier absolut eindeuitig ist, dass dies nur angemeldete und kontrollierte Betriebe dürfen. Und nach der aktuellen Rechtsprechung macht sich ein Marktplatz, der so etwas zulässt, damit auch strafbar.

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Danke für den Hinweis, habe es weitergeleitet zum Überprüfen.

Da bin ich ja mal gespannt, immerhin ist der zweite Artikel (Milchkefir) mein Artikel. Da wüsste ich auch gerne, warum ich den hier nicht verkaufen dürfen sollte, auf anderen Plattformen ist sowas ja auch möglich.

Warum man mir außerdem direkt Gewerbsmäßigkeit und Gebührenprellung nach neun Verkäufen verschiedener Artikel seit 2013 unterstellt, erschließt sich mir übrigens auch nicht.

Auch hier, wie bei eBay, der Hinweis, daß die Fairmondo eG ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen, ohne jegliche Rechtsbefugnisse ist. Darf also, ohne Rücksprache mit einem RA, keine rechtlichen Aussagen tätigen.

Reicht schon, daß sich eBay jeden Tag SEHR WEIT aus dem Fenster lehnt. :wink:

@Defender

Was ist der Umfang und Sinn des Verkaufs dieses Kefirs ?

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@Paradiesplatz

Hast du mal per Email nachgefragt, warum das Profil auf “Privatverkäufer” steht ?

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Was ist denn das für eine Frage? Habe ich doch geschrieben. Es geht um eine Hand voll Verkäufe mit einem Gesamtumsatz unter 100€ innerhalb von vier Jahren. Wider Erwarten verkaufe ich den Kefir nicht um damit reich zu werden, sondern weil ich mich freue diesen Kefir mit anderen zu teilen und den Marktplatz zu bereichern.

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Weil die Produktion von Lebensmiteln und diese in den Verkehr bringen gesetzlich in Deutschland nur angemeldete Lebensmittelbetriebe (Gewerbe oder Landwirtschaft) machen dürfen. Mit ensprechenden geprüfter Auflage an Sauberkeit und Kennzeichnung. Verstöße dagegen eine Sraftat sind. Wenn Schäden bei den Konsomenten entstehen, Betriebe dafür haften müssen oder deren Inhaber sogar dafür ins Gefängnis geht.

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Solche Fragen stellt man, um zu eruieren, ob “gewerblicher” Handel vorliegt. Es kommt nicht auf den Umsatz an.

Sei es drum… du hast die Bedenken gelesen. Kannst dich ja mal bei den Lebensmittelbehörden erkundigen oder lasse es bleiben. Ich bin in einer anderen Branche. Von daher kein Mitbewerber.

FM steht es natürlich frei, im Rahmen der Vertragsfreiheit und seiner AGB zu handeln und natürlich auch überprüfen zu lassen, ob Handlungsbedarf bedarf.

Soweit mir bekannt spricht nichts gegen einen privaten Lebensmitttelverkauf für welchen Zweck auch immer. Nur wer das gewerblich macht muss sich an einige Vorschriften halten, Bio-Betriebe haben umso mehr Vorschriften zu beachten.

Wenn man privat nicht verkaufen dürfte, wie läuft denn das mit den Kirchenfrauen und ihren Kuchenverkäufen? Wobei gewerblich Kuchen backen wohl ohne Handwerkskarte sowieso nicht drin ist. Backstuben nach den üblichen Standards dürften die wohl auch kaum zu Hause haben.

Ob der Kefir-Verkauf nun gewerblich oder privat ist, kann ich nicht einschätzen, will ich nicht einschätzen und ist mir persönlich auch egal, da ich ebenfalls kein Konkurrent in der Branche bin.

Zu Haftung allgemein: für Schäden haften muss man sowieso immer, egal ob privat oder gewerblich, egal ob Lebensmittel oder was anderes. Also auch beispielsweise für den (privaten) Kefir-Verkauf.

Desweiteren könnte Fairmondo sehr wohl Verkaufsgrundsätze definieren und z.B. private Lebensmittelverkäufe von der Plattform ausschließen, sofern das gewollt oder nötig wäre.

Hallo Paradisplatz,

hast Du zu dieser Aussagen auch einen Beleg bzw. kannst Du mir den entsprechenden Paragrapfen nennen?
Vielen Dank voraus.

Wir als Fairmondo wollen zumindest klären, ob es relevante rechtliche Auflagen für den Online-Lebensmittelvertrieb gibt, die ein jeder Händler einhalten muss. Falls dem so ist, müssten wir dann auf unsere Händler (Egal ob privat oder gewerbsmäßig) zugehen und diese ggf. über mögliche Versämnisse informieren und zu Änderung auffordern. - Das hat jetzt nicht´s mit dem Produkt an sich zu tun.