Nicht nur wünschenswert, sondern auch gesetzliche Vorschrift:
Grundpreisverordnung
Die Grundpreisverordnung ist ein Bestandteil der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Die Preisangabenverordnung verlangt, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Etwaige Rabatte sind dabei nicht einzuberechnen; Mehrwertsteuern und "sonstige Preisbestandteile" verstehen sich inklusive.
Zugegeben nicht in deinem Sinn. Der Grundpreis soll dem Preisvergleich zwischen verschiedenen Händlern dienen.
Auf ebay haben sich Händler 10 Jahre lang Abmahnungen eingefangen, weil man keinen Grundpreis angeben konnte. Bis ebay 2012 endlich diese Funktion mit eingebaut hat.
Nichts gegen eigene Verkäufe der Fairmondo eG, aber man kann auch hier nur eindringlich darauf hiweisen, daß man sich unbedingt mit den vielen gesetzlichen Vorschriften für Verbrauchsgütergeschäfte im Internet beschäftigen sollte (ich mache das aus beruflichen Gründen seit 1998 (zuerst als Angestellter, seit 2009 als Selbständier) .
Wer dafür keine Zeit hat, sollte keinen Handel betreiben oder sich der Konsequenzen bewußt sein:
http://community.ebay.de/t5/Gewerbliches-Handeln-und/wer-wird-aktuell-vom-IDO-abgemahnt/td-p/3081702
…und ich will jetzt nicht wieder den blöden Spruch von meinem Namensvetter und Ex-Vorstand lesen:
“Mir ist nicht bekannt, daß jemand auf Fairmondo eine Abmahnung erhalten hat.”.
Nach dem Motto “Ich habe bis jetzt keine Abmahnung bekommen, also werde ich auch in Zukunft keine bekommen”.
Das verwundert es mich schon, daß so jemand angeblich mal für die Betreuung eines Onlineshops zuständig war.