Vorweg… ich meine Äußerungen sind keine “Rechtsberatung”, sondern stellen nur meine Laienmeinung oder zitierte Äußerungen Dritter dar und diesen nur zur Diskussion.
Das ist ja der Knack- und Streitpunkt: Ist im Endpreis eines KU die MwSt enthalten oder nicht.
Der Händlerbund hat diesbezüglich ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches zum Schluß kommt, daß die MwSt auch bei einem KU im Preis enthalten ist, sie aber lediglich nicht ausgewiesen wird.
Auf der Grundlage erfolgt daraus auch die Empfehlung an die Mitglieder und wird auch der “Abmahnschutz” für gegeben.
Mit diesem “Abmahnschutz” sind bestimmte Leistungen des HB verbunden. Ich muss also als KU diesen Vorgaben folgen, da ich sonst keinen Anspruch auf diesen “Abmahnschutz” habe.
Es heißt ja “Der KU darf die MwSt nicht ausweisen”. Wäre die MwSt. nicht im Preis enthalten, wie könnte der KU sie dann “nicht ausweisen”.
2. §19 UStG:
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, [b]nicht erhoben[/b]....
Was bedeutet jetzt eine Steuer “erheben” ?
Heißt das jetzt, ich habe einen Betrag X, davon muß ich jetzt einen Prozentsatz Y als Steuer ausrechnen und diesen Betrag ans FA abführen oder ist gemeint, ich habe einen Betrag X , indem ist bereits der Prozentsatz Y als Steuer enthalten und diese Steuer muss ich ans FA abführen ?
Zudem hält §19 UStG eine weitere Falle für den KU bereit:
...wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz [b]zuzüglich der darauf entfallenden Steuer[/b] im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
In meinen Angeboten sag ich ja “inkl. MwSt”. Sprich mein Bruttoumsatz ist Maßstab für die 17500 Euro-Grenze.
Wenn jetzt ein KU schreibt: “Meine Preise sind ohne MwSt.” Muss der jetzt nicht zur Beurteilung der 17500 Euro-Grenze, die auf seine Preise entfallene Steuer auf seinen “Nettoumsatz” draufrechnen und hat dann den entsprechenden Umsatz als Maßstab ? :
[quote=“up4kids, post:44, topic:73”]Liebe Anna,
ich glaube allerdings, dass dies nur auf der Rechnung und nicht bereits in der Bestellung auftauchen muss. In den AGBs sollte es aber deutlich werden.[/quote]
Das die Ausweisung bereits in der Bestellbestätigung drin sein muß, wäre mir auch neu.
Ich hab mir daraufhin mal die Bestellbestätigungsmails von Ebay und Amazon angeguckt.
Ebay hat nur den Bruttopreis drin, ohne Angaben zur MwSt.
Bei Amazon ist es wohl zweigeteilt. Bei den eigenen Verkäufen weißt Amazon die MwSt. aus, bei den Bestellungen, wo Amazon nur in fremden Auftrag ausliefert, steht auch nur der Bruttopreis.
Die PAngV bezieht sich ja nur auf Angaben im Angebot, vor dem Vertragsschluß.
PS: Ich bitte Ebay und Amazon nicht unbedingt als Maßstab zu nehmen. Es ist bekannt, daß beide Unternehmen, trotz ihrer Größe, bis heute unfähig sind, die EU-Richtlinien korrekt und vollständig in ihren Portalen zu intergrieren., auch wenn man bei Ebay in letzter Zeit etwas mehr Mühe erkennen kann.
So wurde die Grundpreisangabe bei Ebay, die ja seit 2002 gilt, erst letztes Jahr eingebaut. Wer sich davor eine Abmahnung eingefangen hatte, hatte halt Pech gehabt.