2000er-Marke geknackt - na und?

Hallo eiffelbasar,

also wenn die Frage Richtung Motivation geht: Motivierter können wir nicht mehr sein!

Vor allem ist Fairnopoly für uns alle ein Herzensprojekt. Und: die meisten Teammitglieder Genossenschaftsmitglieder und damit Miteigentümer. Und: Wir bauen uns damit auch unsere eigene Existenz auf, in einem Unternehmen, das genauso ist, wie wir uns das wünschen.

Vielleicht wirst Du auch Genossenschaftsmitglied mit mehr Mitbestimmungsrechten? http://www.startnext.de/fairnopoly2

Faire Grüße,
Anna

[quote=“Anna, post:41, topic:73”]also wenn die Frage Richtung Motivation geht: Motivierter können wir nicht mehr sein!

Vor allem ist Fairnopoly für uns alle ein Herzensprojekt. Und: die meisten Teammitglieder Genossenschaftsmitglieder und damit Miteigentümer. Und: Wir bauen uns damit auch unsere eigene Existenz auf, in einem Unternehmen, das genauso ist, wie wir uns das wünschen.[/quote]

Genau das meinte ich.

Weil z.B. bei Ebay soll mir einer auch nur einen Angestellten/Mitarbeiter zeigen, der da freiwillig arbeiten geht. :wink:

Und auch “Mr. Hood” reichen die Werbeeinahmen aus seiner Plattform. Das auf “seiner” Plattform quasi nix verkauft wird, ist dem schnurz egal.

[quote=“eifelbasar”]Nooby hat das passende Stichwort gefunden, was es alles , in der Tat, besser ausdrückt: Priorität. . :smiley:

  1. Bestellbestätigungsmail:
    Bitte die Zeilen

[quote]Nettopreis: 12,60
(zzgl. 19 % MwSt.): 2,39[/quote]
ganz rausnehmen und bei Artikeln mit xx% MwSt nur dazuschreiben “inkl. xx% MwSt”.

Hintergrund als Händlerbund-Mitglied: Auch als Kleinunternehmer muss ich im Angebot dazu schreiben, daß die Preis “inkl. MwSt” sind.
In meinen AGB und in der Artikelbeschreibung habe ich dann stehen, daß ich die Umsatzsteuer nicht ausweise.
Zusätzlich habe ich für mich persönlich in meinen AGB festgelegt, daß ich nur an Verbraucher verkaufe. So kann mir wenigstens auch kein “vorsteuerabzugsberechtigter” Käufer an die Wäsche.
Da ich hier Kinderklamotten anbieten will, brauche ich auch keine gewerblichen Kunden. ;D[/quote]

Hallo eifelbasar,

ohne dass ich hier rechtlich berate, da sich jeder Händler selbst informieren bzw. juristisch beraten lassen sollte, folgendes zu diesem Punkt: Wir können den obigen Satz mit dem Netto-Preis und der enthaltenen Mwst nicht herausnehmen, da für Händler, die die Mwst von 7% bzw. 19% ausweisen müssen, wir dies eben genauso tun wollen/müssen.

Ich verstehe aber Deine Lage als Kleinunternehmer. Ich nehme an, Du beziehst Dich damit auf die 0% Mwst, die Du beim Einstellen Deiner Artikel eingibst.

Du schreibst, dass Du als Kleinunternehmer schreiben musst, “inkl. Mwst”. Dies ist aber rechtlich mindestens umstritten bzw. mit einem Dilemma versehen (oder Du fällst eben unter eine Sonderregelung, die anscheinend für Händler gelten könnte, z.B. wenn der Händler eine Unterlassungserklärung bei einer Abmahung unterzeichnet hat). Folgender Text dient nur als Beispiel, bitte nicht als Rechtshinweis: http://www.it-recht-deutschland.de/?p=755
Gerne nehme ich einen Hinweis auf anderslautende Urteile entgegen.

Fairnopoly weist die Mwst an folgenden Stellen aus: Artikelansicht / Artikelkacheln in der Suche / Im letzten Kaufschritt / in der Email an den Käufer. In der Artikelansicht, Artikelkacheln und Kaufabwicklung wird, sofern der gewerbliche Verkäufer 0%Mwst beim Einstellen ausweist, nichts in der Nähe des Endpreises angezeigt. Die Email an den Käufer nach dem Kauf: Diese ist keine Rechnung des Verkäufers, sondern eine Bestellbestätigung. Du solltest also in dem Fall eine korrekte Rechnung an den Käufer verschicken.

Wie auch bei der Button-Lösung: die rechtliche Situation scheint vertrackt, da bei Deinem Vorschlag wohl ebenfalls Abmahnungen erfolgen können.

Was ich mir vorstellen könnte, dass man im Verkaufsformular je nach Einschätzung als Kleinunternehmer auswählen könnte, ob “inkl. Mwst” da stehen sollte oder nicht. Allerdings befürchte ich, dass das noch mehr Verwirrung auslösen würde.

Wir könnten auch für Deinen Fall eine Lösung wie “inkl. Mwst (soweit erhoben)” übernehmen, die aber nur angezeigt wird, wenn weder 7 noch 19% zutreffen. Nach meinem Rechtsverständnis müsste aber der gesamte Satz "„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“. Was aber in der Artikelansicht einfach nicht praktikabel ist.

Faire Grüße,
Anna

Liebe Anna,

es muss nur heißen

Gemäß §19 Kleinunternehmerregelung ohne Mwst.

ich glaube allerdings, dass dies nur auf der Rechnung und nicht bereits in der Bestellung auftauchen muss. In den AGBs sollte es aber deutlich werden.

Vorweg… ich meine Äußerungen sind keine “Rechtsberatung”, sondern stellen nur meine Laienmeinung oder zitierte Äußerungen Dritter dar und diesen nur zur Diskussion. :wink:

Das ist ja der Knack- und Streitpunkt: Ist im Endpreis eines KU die MwSt enthalten oder nicht.
Der Händlerbund hat diesbezüglich ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches zum Schluß kommt, daß die MwSt auch bei einem KU im Preis enthalten ist, sie aber lediglich nicht ausgewiesen wird.
Auf der Grundlage erfolgt daraus auch die Empfehlung an die Mitglieder und wird auch der “Abmahnschutz” für gegeben.
Mit diesem “Abmahnschutz” sind bestimmte Leistungen des HB verbunden. Ich muss also als KU diesen Vorgaben folgen, da ich sonst keinen Anspruch auf diesen “Abmahnschutz” habe.

Es heißt ja “Der KU darf die MwSt nicht ausweisen”. Wäre die MwSt. nicht im Preis enthalten, wie könnte der KU sie dann “nicht ausweisen”.
2. §19 UStG:

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, [b]nicht erhoben[/b]....

Was bedeutet jetzt eine Steuer “erheben” ?

Heißt das jetzt, ich habe einen Betrag X, davon muß ich jetzt einen Prozentsatz Y als Steuer ausrechnen und diesen Betrag ans FA abführen oder ist gemeint, ich habe einen Betrag X , indem ist bereits der Prozentsatz Y als Steuer enthalten und diese Steuer muss ich ans FA abführen ?

Zudem hält §19 UStG eine weitere Falle für den KU bereit:

...wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz [b]zuzüglich der darauf entfallenden Steuer[/b] im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

In meinen Angeboten sag ich ja “inkl. MwSt”. Sprich mein Bruttoumsatz ist Maßstab für die 17500 Euro-Grenze.

Wenn jetzt ein KU schreibt: “Meine Preise sind ohne MwSt.” Muss der jetzt nicht zur Beurteilung der 17500 Euro-Grenze, die auf seine Preise entfallene Steuer auf seinen “Nettoumsatz” draufrechnen und hat dann den entsprechenden Umsatz als Maßstab ? ::slight_smile:

[quote=“up4kids, post:44, topic:73”]Liebe Anna,

ich glaube allerdings, dass dies nur auf der Rechnung und nicht bereits in der Bestellung auftauchen muss. In den AGBs sollte es aber deutlich werden.[/quote]

Das die Ausweisung bereits in der Bestellbestätigung drin sein muß, wäre mir auch neu.

Ich hab mir daraufhin mal die Bestellbestätigungsmails von Ebay und Amazon angeguckt.

Ebay hat nur den Bruttopreis drin, ohne Angaben zur MwSt.

Bei Amazon ist es wohl zweigeteilt. Bei den eigenen Verkäufen weißt Amazon die MwSt. aus, bei den Bestellungen, wo Amazon nur in fremden Auftrag ausliefert, steht auch nur der Bruttopreis.

Die PAngV bezieht sich ja nur auf Angaben im Angebot, vor dem Vertragsschluß.

PS: Ich bitte Ebay und Amazon nicht unbedingt als Maßstab zu nehmen. Es ist bekannt, daß beide Unternehmen, trotz ihrer Größe, bis heute unfähig sind, die EU-Richtlinien korrekt und vollständig in ihren Portalen zu intergrieren., auch wenn man bei Ebay in letzter Zeit etwas mehr Mühe erkennen kann. :wink:

So wurde die Grundpreisangabe bei Ebay, die ja seit 2002 gilt, erst letztes Jahr eingebaut. Wer sich davor eine Abmahnung eingefangen hatte, hatte halt Pech gehabt.