Weitere Hemmnisse für den Marktplatz

Nachstehendes passt nicht zum „Händlerumsatz“, daher ein neues Thema.
Betrifft aber sehr wohl auch den einzelnen Händler.

Weiteres Hemmnis für einen Marktplatz betrieben von FM sind die seit Anfang vorhandenen Rechtsverstöße gegen Verbraucherrecht durch nicht rechtskonforme Gestaltung der Angebote und der Kaufabwicklung.

Worauf ich ja seit Anfang auch immer wieder darauf hinweise, leider ohne Wirkung.

Muß hier erst der Abmahnhammer kreisen, bevor man aufwacht ?

Betriff aber nicht nur FM, daher hier was zum aufwachen:

Händler sind gesetzlich verpflichtet, dem Kunden einen Termin zu nennen, wann dieser mit dem Eintreffen der Ware rechnen kann. Voraussichtliche Liefertermine sind nicht statthaft.

Auch hier wieder mein Einwand:
Da FM derzeit nicht in der Lage ist (und ohne entsprechendem Investor ohne nie sein wird) , dem Gesetz genüge zu tun, ist jegliche andersthemige Diskussion nur illusorisch.

Würde ich morgen die gewerblichen Händler auf diese Gefahren hinweisen, sollte eigentlich jetzt aber auch dem Letzten endlich klar sein, daß dann wirklich Schicht im Schacht wäre !!!

Das nur zur Methode „Nur nicht antworten, einfach totschweigen.“ :sleeping:

Und wers jetzt immer noch nicht gerafft hat, bei eBay sind Abmahnungen Tagesthema im Forum.
Es vergeht nämlich keine Woche, an dem ein Händler mal wieder erwischt wurde und bluten muss.

Hi,

verrätst du uns deine Quelle?
Bisher scheint das bei uns noch kein Thema gewesen zu sein, da wir einen Rechtsstreit wohl hoffentlich bemerkt hätten, oder? @Micha0506

Dennoch sollten wir uns an dieser wie an anderen Fronten natürlich stets rechtskonform und möglichst rechtssicher aufstellen.

Laut dem Bericht besteht das Problem darin, dass die Lieferzeit nicht konkret, sondern mit einem “voraussichtlich” beschrieben wird und manche Kunden bei einer Lieferung, die dann doch einen Tag später eingetroffen ist, Schadensersatzansprüche geltend machen wollten. Klassiker: Ein Geburtstagsgeschenk, dass einen Tag zu spät eingetroffen ist.

Dafür braucht man aus meiner Sicht keinen Programmierer, sondern treffende Formulierungen in der Verkaufsabwicklung und in der AGB.

Vorschlag in der Verkaufsabwicklung (jur. zu prüfen): “Dieser Artikel wird innerhalb der nächsten zwei Tage versendet. Bitte beachtet, dass je nach gewählter Lieferoption unterschiedliche Lieferzeiten zu erwarten sind. Für die Bearbeitungsdauer von Drittanbietern übernimmt Fairmondo keine Haftung.”
Beste Grüße
Philipp

http://community.ebay.de/t5/forums/searchpage/tab/message?q=ido

Filiz war da zu Anfang (als ich es das erste Mal erwähnte) anderer Meinung.
Sie schrieb damals sinngemäß: Angesichts des knappen Budget muss FM andere Prioritäten setzen.

Diese “Priorität” war wohl damals “Ecobookstore” :wink:

In der Verkaufsabwicklung ist es zu spät.
Die Angabe muss bereits im Angebot stehen und der Verbraucher muss zwangsweise darüber stolpern, bevor er den Artikel kaufen kann.

Frage in die Runde: Wer hat mal ein Angebot auf eBay angeguckt ?

Das Thema “Lieferzeit” ist deswegen derzeit präsent, weil früher hat eine ungefähre Angabe gereicht.
Mit der Verschärfung 2014 (VRRL 2014 genannt) wird jetzt der exakte Liefertermin verlangt, nicht mehr nur die Angabe, wann ein Artikel verschickt oder versandfertig ist.

(Muss mal kurz weg, bin gleich wieder da)

Kurze Offtopic-Frage:

Bei mir kommt gerade rechts ein Hinweis:

Bitte antworte mehreren Beiträge gleichzeitig

Anstatt mehrmals hintereinander in einem Thema zu antworten, versuche
bitte, einen einzigen Beitrag zu verfassen, der Zitate älterer
Antworten enthält oder @Erwähnungen verwendet.

Du kannst deine letzte Antwort bearbeiten und ein Zitat hinzufügen,
indem Du den jeweiligen Text markierst und dann auf den erscheinenden Antwort zitieren Knopf klickst.

Es ist für jeden einfacher Themen zu lesen, die wenige tiefgründige Antworten enthalten und nicht viele kurze Einzelantworten.

Ist das so ?

Hätte ihr gerne einzelne Beträge mit jeweiligem Bezug zu einem Zitat oder möchtet ihr alles in einem Konglomerat, wo man ständig gucken muss, was ist jetzt eigenlich gemeint und man es dann schwer hat, eine einzelne Passage zu kommentieren ?

Ich finde kurze, klare Beiträge mit einer Aussage besser. Mich verwirren auch keine kurzen Beiträge, welche nacheinander folgen.
Der like-Button ist bei Beiträgen mit nur einer klaren Aussage auch sinnvoller einzusetzen.
Falls ich zufällig mal länger das Forum beobachte würde mich mehrmaliges Bearbeiten eines Artikels eher stören, da ich dann jeweils den gesamten Beitrag lesen müßte.

Also für mich ergibt sich hieraus

dass das nicht sein kann

Konkrete Termine gehen ja erst, wenn man nen konkreten Kauf vorliegen hat oder?

Ansonsten denke ich auch, dass sich das für FM sehr einfach lösen ließe, mit sowas wie @Ph.Wolter schreibt

, - wobei bei uns gar nicht “vorraussichltich” steht - sondern nur “Lieferzeit” und dort dann zB “1-3 Tage” - das ist doch eigenltich schon ziemlich konkret, oder? Also eventuell doch alles in Ordnung?
vgl.: https://www.fairmondo.de/articles/fairphone-2

Auf eBay klappt das wunderbar… (fast) :wink:

Der Vollständigkeit sei erwähnt, daß das neue Gesetz kein genaues Datum verlangt, sondern lediglich die Lieferzeit, inkl. der Zeit, die das Versandunternehmen braucht. Jetzt hat ja keiner Einfluss auf das Versandunternehmen.
Aber darauf nimmt das Gesetz KEINE Rücksicht. Dann muss man halt die Lieferzeit entsprechend länger kalkulieren.

Nochmal: Die Angabe des Liefertermin muss VOR dem Kauf stattfinden.

So… ihr seid jetzt alle Händler (zumindest die FM-Genossen). Ein Verbraucher kauft heute (01.09.2016), jetzt um 16.00 Uhr diesen Artikel hier:

https://www.fairmondo.de/articles/fairmondo-shirt-manner

Wenn erhält der Käufer diesen Artikel ?

hast recht. da hat wohl jemand vergessen die Lieferzeit anzugeben.

Und selbst wenn da z.B. “3 Tage” stände. 3 Tag ab wann ?
Ab Kaufdatum, ab Zahldatum oder Zahlungseingang ?

Genau das verlangt nämlich das Gesetz seit 2014.

Hier ein Link dazu:

http://www.it-recht-kanzlei.de/liefertermin-information-verbraucherrechterichtlinie.html

Das ist ne ganze Seite voll alleine wegen dem Liefertermin. Nur um mal den Umfang zu verdeutlichen.
Von wegen: “Da reicht doch ein simpler Satz in der Kaufabwicklung”. :wink:

Hier generell noch ne ganze Menge mehr:

http://www.onlinemarketing-praxis.de/recht/verbraucherrechterichtlinie-2014-vrrl-tipps-fuer-online-haendler

Die Lieferzeit ist ja nur kleiner Bruchteil der sehr umfangreichen Informationspflichten.

Auf Wunsch kann ich auch 2 kostenlose Newsletter empfehlen. Die sollte aber dann jemand aus dem Team abonnieren, falls man weiterhin am Markplatz festhalten will.
Billiger kommt man jetzt wirklich nicht an aktuelle Informationen.
Meine erste Tätigkeit jeden Morgen.

Somit hätten wir momentan schon mal 2 Hemmnisse:

  1. Finanzierung
  2. rechtliche Gestaltung

@Eifel-Meikel aus deinem Link:

Unter Berücksichtigung aller Umstände gelangen wir zu der Auffassung, dass sich die Verpflichtung des Unternehmers nicht auf die Angabe eines konkreten Lieferdatums sondern vielmehr auf die Angabe einer maximalen Lieferfrist beschränkt

Damit sehe ich das Problem rechtlich noch entspannter, wenn da auch viele Worte verloren werden. Dann gibt man die Lieferfrist eben länger an. Aus vertrieblicher Sicht muss dass dann erklärt werden, damit niemand vom Kauf abgehalten wird, der es eilig hat.

@Ph.Wolter

Ich hab ja oben das Fairmondo-Angebot zitiert.
Wie würdest du jetzt in diesem Angebot die Lieferzeit hinschreiben, sprich der Wortlaut.

Anhand dessen kann ich dir nämlich dann genau erklären, warum z.B. eBay und auch Andere lieber ein festes Datum angeben, anstelle der Lieferzeit. :wink:

@Eifel-Meikel … Wenn du argumentieren kannst, warum Vorschläge nicht funktionieren, kannst du m.E. doch auch gleich einen Vorschlag machen, der funktionieren könnte. Dann könnte man sich den Eiertanz doch sparen :wink:

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Ich habe hierzu noch nichts mitbekommen, weder dass ein Händler diesbezüglich angegangen wurde noch wir.

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@Micha0506 reicht es denn mit der Angabe der Lieferzeit in Tagen? Bei der bay wird wirklich ein konkretes Datum genannt. Besteht da also eine Abmahngefahr für Händler und/oder Fairmondo?
Ist zwar super, dass es bis jetzt noch nicht passiert ist, aber ist dann doch besser hier auf Nummer sicher zu gehen, wenn das rechtlich unsicher ist. Hast du dazu eine Einschätzung?

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Hallo @Mona

Klick mal bei eBay auf das ? neben dem Liefertermin und guck die den Text an. Da steht eigentlich schon das Richtige.
Der muss dann aber auch hier auf Fairmondo stehen.

@Ph.Wolter

Gut… fangen wir an:

Ist es aktuell realisierbar…

  1. zur Artikelbezeichnung einen Untertitel einzubauen ?
    Hintergrund: gesetzliche Pflichtinformationen, die der Händler derzeit nicht/nur sehr schwierig auf FM erfüllen kann.

  2. ein Sternchen hinter “Verkaufspreis” evtl. mit einem Mouse-over Text, daß die dazugehörige Fußnote in der Artikelbeschreibung steht.
    Hintergrund: siehe 1… Thema: Preisausszeichnung und Kleinunternehmer.

UPDATE : http://www.it-recht-kanzlei.de/kleinunternehmer-agb.html#abschnitt_138
Neben dem Händlerbund ist jetzt wohl auch it-recht-kanzlei der Auffassung, daß auch Kleinunternehmer “inkl. MwSt” schreiben sollten. Somit könnte sich Punkt 2 evtl. erübrigen.

3.ein Sternchen hinter “Lieferzeit x-y Tage” (also: Lieferzeit 1-2 Tage*) evtl. mit einem Mouse-over Text, daß die dazugehörige Fußnote in der Artikelbeschreibung steht.
Hintergrund: siehe 1.

4 .Filter “Kleidergröße”

(… wird fortgesetzt)

PS: Es dürfen gerne Rückfragen gestellt werden, falls jemanden was nicht unklar ist. :slight_smile:

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danke @Eifel-Meikel für die Vorschläge!

Meinst du damit so eine Zusatzinfo, wie “Lieferzeit bezieht sich auf die Zeit ab dem Geldeingang auf unser Konto”?
Wenn ja, wäre das denn dann schon ok? Weil ein wirklich konkretes Datum steht dann ja auch immernoch nicht.

Der genaue Wortlaut bleibt ja dem Händler überlassen.

Mir geht es erstmal um den geringsten Programmieraufwand. Nach dem Motto: Nicht unbedingt schön, aber billig".

Denn mehr kann sich FM ja im Moment nicht leisten. :wink:

Wie ich ja schon immer betont habe, sollte sich ein Plattformbetreiber möglichst aus den rechtlichen Dingen eines Händlers raushalten, sonst passiert nämlich genau das hier:

Auf Amazon haften Onlinehändler für Wettbewerbsverstöße in ihren Angeboten (z.B. fehlerhafte Preisdarstellungen) auch dann in eigener Person, wenn Amazon den Fehler verursacht hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14).

Ja ok, aber das Problem mit dem Lieferdatum wird dadurch eben nicht gelöst…