Verwechslung?

Kann es sein, daß hier einer was verwechselt hat ? 8)

https://fairnopoly.de/users/fashionista-for-life/profile

(2) Wird ein Artikel von uns bei Amazon eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite bei Amazon das unverbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den auf der Artikelseite (Produktbeschreibung) enthaltenen Bedingungen.

Ich glaube einfach, dass die Person auch bei Amazon aktiv ist und die AGB’s per copy&paste übertragen hat :wink:

Hi Meikel,

vielen Dank das Du so aufmerksam bist. Wir kontaktieren den Händler.

Beste Grüße
Katrin

Ich bin auch nur darauf gestoßen, weil ein Artikel von dem Händler auf Startseite beworben wurde.
Da kann ich natürlich nicht widerstehen, auch mal reinzugucken. ;D

Wäre ja auch nichts gegen zu sagen, aber dann sollte man doch wenigstens die Namen austauschen. :wink:

Das ist es ja, was ich hier schon öftes angedeutet habe. Diese “Arglosigkeit” in Sachen Rechtliche Grundlagen.

Der eine hat nach 8 Wochen immer noch die alte Widerrufsbelehrung drin (huhu Katrin :wink: ) , der andere kopiert die AGB von einer anderen Plattform und glaubt wohl auch noch, das würde reichen. Hauptsache da steht was. Letztens hab ich auch selbst einen bestimmten Kaffeverkäufer aus seine alte Belehrung aufmerksam gemacht.

Muss doch nicht sein, oder ? ::slight_smile:

Aber das mag auch als Erklärung dafür herhalten, daß manche Anbieter einer Anfrage eine Abfuhr erteilen.
Denn so ein gewerblicher Auftritt will ständig betreut und gewartet werden und sowas kostet natürlich manpower (und womanpower) und die kostet bekanntlich Geld.
Und das Geld will und muss ja auch hereinkommen.

Glaubt mir, ich hab den Job (Onlineshopbetreuung) 8 Jahre als Angestellter gemacht.

Ich würde sagen, viele Unternehmer interessiert das Projekt als solches wohl weniger, die wollen und müssen Profit sehen.

Vielleicht verrät uns ja Markus mal bei Gelegenheit, wieviel “manpower” er hier auf Fairnopoly mit seinen 600.000 Büchern so “reinbuttert”. :wink: