Hallo liebe Verkäufer*innen,
wir wollten Euch gerne auf diesen Beitrag von unserem Rechtsanwalt aufmerksam machen:
http://sven-hoernich.de/typische-fehler-bei-online-shop-agbs/
Der Beitrag wird demnächst auch noch einmal aktualisiert.
Hallo liebe Verkäufer*innen,
wir wollten Euch gerne auf diesen Beitrag von unserem Rechtsanwalt aufmerksam machen:
http://sven-hoernich.de/typische-fehler-bei-online-shop-agbs/
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Hallo Anne.
Wie du ja schon mitbekommen hast, könnte ich dazu jetzt auch ne Menge erzählen und habs ja auch schon.
Sag mal… ist das jetzt Zufall, daß diese Hinweise jetzt just 3 Tage später kommen , nachdem ich auf gravierende Rechtsmängel hingewiesen habe ? 8)
Nicht umsonst habe ich euch in der letzten per Mail und Forum all diese “unbequemen” Fragen oder “Wünsche” gestellt.
Wie steht in eurem Newsletter so schön:
ps: Ein wichtiger Hinweis: Unser Rechtsanwalt hat uns auf einige Problematiken mit Händler*innen-AGBs hingewiesen...
War das jetzt vorsorglich oder hat er sich auch, wie ich, auch die AGB diverser Kolleg*innen angeguckt ?
Im Blog ist ja mehr der Bezug auf eBay… und das zurecht. Ich sag immer “ich schätze das mindestent 70% der gewerblichen Accounts gerade mal die Widerrufsbelehrung drin haben und das auch nur, weil sie in der Ebay-Hilfe steht. Vom ganzen Rest fehlt dann regelmäßig jede Spur”.
Aus dem Link: Ich werde auch bewußt kein komplettes “Muster” online stellen
Darf ich das mit dem Tipp ergänzen, daß man sich davor hüten sollte, jetzt einfach “kostenlos” irgendwo eine AGB zu kopieren, will man nicht mit dem Urheber dieser AGB (sprich z.B: der RA) ins Gerangel kommen.
Gruß
Meikel.
Mir ist gerade auf der Startseite von fairnopoly unten der Banner aufgefallen, wo ein Paar Genoss*innen schreiben, warum sie sich bei Fairnopoly eingekauft haben.
Daraufhin hab ich mir mal stichprobenhalber bei einem Händler die AGB und WRB angeguckt.
Nichts für ungut, aber der Anblick war grauenhaft, um nicht zu sagen der pure Horror. :o
Da kann ich echt nur noch mal den Newsletter zitieren: “PS: Ein wichtiger Hinweis: Unser Rechtsanwalt hat uns auf einige Problematiken mit Händler*innen-AGBs hingewiesen …”
Was ich gesehen habe, waren keine Problematiken mehr, das war schon mehr ne Naturkatastrophe. ;D
Gruß,
Meikel.
Und hier kommt das Update:
http://sven-hoernich.de/typische-fehler-bei-agbs-fur-online-shops-teil-ii/
http://sven-hoernich.de/typische-fehler-bei-online-shop-agbs/
Die Grenze ist hier nicht immer leicht zu ziehen, wie nachfolgender Beispielsfall zeigt: Herta H findet eine Kiste mit Büchern auf dem Dachboden ihres kürzlich verstorbenen Vaters. Sie entscheidet sich, diese über das Internet zu verkaufen. Hier kann es je nach Vorgehen ein privater oder unternehmerischer Verkauf sein. Stellt Herta H. die komplette Kiste direkt in das Verkaufsportal, um einen Pauschalpreis zu erlangen, dürfte es ein privater Verkauf sein. Kategorisiert sie wiederum die Bücher und macht hieraus eine Vielzahl von Angeboten, um diese lukrativer losschlagen zu können, dürfte es eindeutig ein unternehmerisches Handeln werden.
Ich kenn das mit Briefmarken. Vor Jahren soll das auch mal ein Richter gesagt haben, bezgl. einer geerbten Briefmarkensammlung.
Aktuell aus einem anderen Forum, dessen Betreiber ich wohl nicht nennen muss.
Es geht um eine Abmahnung von IDO Interessenverband, betr. o.a. Art. 246. Ebenfalls wird abgemahnt, dass die AGBs nicht stimmen, obwohl keine AGBs hinterlegt sind (und auch nicht gesetzlich gefordert sind).
Schätze mal, der hatte auch den Spruch “Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen”.
PS: Glaubt man Google, scheint ja der Spruch auch auf Fairnopoly sehr beliebt zu sein. ;D
Passend zum Thema, hier ein Link von Onlinehaendlernews.de, wie eine ordnungsgemäße Rechnung auszusehen hat: