Thema: Zahlung vor Vertragsschluß
Internetseite: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/09/03/olg-frankfurt-unwirksame-vertragsschlussklausel-bei-vorkasse-zahlung/
Tenor: Die Annahme einer Zahlung vor Vertragsschluß ist wettbewerbswidrig.
im Zusammenhang stehendes Gesetz:
Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr muss der Unternehmer den Kunden unterrichten
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
Aus einer AGB hier auf Fairmondo:
Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn wir Ihr Kaufangebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Zugang der Ware bei Ihnen, annehmen.
Zusammenhang Fairmondo:
Bei Fairmondo muss man ja im Account seine Bankverbindung angegeben, damit Fairmondo von diesem Konto die Gebühren einziehen kann. Diese Angaben sind ein Mussfeld.
Dieselben Daten werden für die Kaufabwicklung benutzt.
Bestellt jetzt Jemand per Vorkasse Überweisung, erscheint beim Kauf nach dem Drücken von “zahlungspflichtig bestellen für xx €” die Bestätigungsseite mit folgendem Hinweis:
Bitte überweise den Gesamtbetrag von xx € auf folgendes Konto:
Kontoinhaber*in: Mxxxxx Pxxxxx
IBAN: DExxxxxxxxxxxxx
BIC: GENOxxxxx
Name der Bank: Volksbank xxxxxxx
Verwendungszweck: Transaktionsnummer F00xxxxxx
Und damit kann der Käufer (Verbraucher) jetzt sofort bezahlen bzw. soll sofort bezahlen, obwohl noch kein Vertrag geschlossen ist. Denn jetzt haben wir das Dilemma:
Der Vertrag wird erst mit der Lieferung der Ware geschlossen. Ohne Vorkasse aber keine Lieferung.
Der Käufer ist also gezwungen, wettbewerbswidrig ohne Vertragsgrundlage, eine Zahlung zu leisten.
Bei Paypalzahlung natürlich dasselbe.
Jetzt darf jeder raten, warum bei eBay die Angebote alle “verbindlich” sind.
Als Mitglied im Händlerbund habe ich dort auch mal nachgefragt, wie man “freibleibend” und Sofortzahlungen (a la PP) unter einen Hut bringen kann.
Antwort: Gar nicht ! Entweder “Freibleibend” und “Lieferung auf Rechnung” oder Modell “eBay”.
Dieses war der 1. Streich.
Wünsche allen allzeit gute Geschäfte.