Preisangaben bei Kleinnunternehmer + Differenzbesteuerer

https://info.fairnopoly.de/forum/index.php?topic=48.msg734#msg734

Knackpunkt ist aber derzeit eigentlich nur Anna’s Antwort #43 am: November 29, 2013, 19:59 Uhr in diesem Thread.

ohne dass ich hier rechtlich berate, da sich jeder Händler selbst informieren bzw. juristisch beraten lassen sollte, folgendes zu diesem Punkt: Wir können den obigen Satz mit dem Netto-Preis und der enthaltenen Mwst nicht herausnehmen, da für Händler, die die Mwst von 7% bzw. 19% ausweisen müssen, wir dies eben genauso tun wollen/müssen.

Das ist der Punkt, wo sich Anna und Kollegen derzeit “festbeissen” :wink:
Wozu dient die Ausweisung ? Doch zur Geltentmachnung eines Vorsteuerabzugs.
Was braucht der Vorsteuerabzugsberechtigte hierfür ? Eine ordnungsgemäße Rechnung nach UStG.

Die Bestellbestätigung nutzt dem Vorsteuerabzugsberechtigten null und gar nichts.

Anna… wenn ihr jetzt auf dem Standpunkt bleibt, wir ändern die Bestellbestätigungsmail nicht, dann muss ich das akzeptieren und als Kleinunternehmer auf Fairnopoly verzichten, da ich sonst keine Freigabe vom Händlerbund bekomme.

Ach ja, das hier hab ich noch gefunden:

http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/367224/Differenzbesteuerung.html
(Ich bin kein Differenzbesteuerer, wer es ist, muss selbst verifizieren , ob die Angaben in dem Link (noch) aktuell sind. ) :wink:

Thema Differenzbesteuerung:

Für die Versandkosten ist darauf zu achten, dass diese nicht gesondert mit Umsatzsteuer in der Rechnung der differenzbesteuerten Waren ausgewiesen werden dürfen. Die Versandkosten sind entweder mit einer zweiten getrennten Rechnung mit Umsatzsteuer abzurechnen oder in den Endpreis der Warenlieferung als Nebenleistung pauschal miteinzurechnen ("Lieferung frei Haus").

Wie die Bestellbestätigungsmail denn aus, wenn ein Regelbesteuerer einen differenzbesteuerten Artikel verkauf und Versandkosten berechnet ?

Konsequenterweise müsstet ihr jetzt eine Bestellbestätigung erstellen, in der die Versandkosten netto, Steuerbetrag und brutto aufgeführt sind.

Ich fürchte, so manche® Kollege*inn kriegt irgendwann noch richtig Spaß mit dem Finanzamt. 8)

Thema “ordnungsgemäße” Rechnung:

http://onlinehaendler-news.de/recht/1464-die-rechnung-ueberblick-ueber-den-rechtssicheren-umgang-bei-rechnungserstellung-und-versendung.html

[size=24pt]Wichtig ![/size]

Ich rede ja dauernd vom Händlerbund, daß selbiger will, daß auch Kleinunternehmer “inkl.MwSt” schreiben.
Hier hab jetzt den entsprechenden Artikel darüber wiedergefunden:

http://onlinehaendler-news.de/recht/3-wichtige-aenderungen-fuer-kleinunternehmer.html

Auszugsweise:

In Rechtsprechung und Literatur ist unklar und unterschiedlich ausgeführt, ob bei Kleinunternehmern im Sinne von § 19 UStG die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist oder nicht. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer „nicht erheben“, der Umsatz ist demnach steuerfrei.

Gemäß § 19 UStG gilt die Besonderheit, dass für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.

Die inzwischen durchgeführte gutachterliche Auseinandersetzung des Händlerbundes mit dem Regelungssystem für Kleinunternehmer ergibt jedoch, dass die vom Kleinunternehmer getätigten Umsätze die Mehrwertsteuer enthalten, sie wird jedoch nicht in der Rechnung ausgewiesen und auch nicht beim Kleinunternehmer erhoben, das heißt, die Mehrwertsteuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden.

Insgesamt ist festzustellen:

die vom Kleinunternehmer ausgeführten Umsätze sind steuerbar und[b] beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer[/b];</blockquote>

Im Artikel wird dann auch weiter geschildert, wie sich der Händlerbund die rechtliche Gestaltung vorstellt.

Hallo Anna, hier der entsprechene Zitatsausschnitt für Fairnopoly als Portalbetreiber:

Achten Sie darauf, dass die Aktivierung der Preisangabe „inkl. MwSt.“ nicht dazu führt, dass in der Bestellzusammenfassung im Online-Shop, in den Auftragsbestätigungen sowie Rechnungen die Mehrwertsteuer gesondert erscheint oder ausgewiesen wird. Dort sollte jeweils der Hinweis erscheinen:

Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.

Mein Fazit:

Natürlich ist es weiter umstritten, solange kein höchstrichterliches Urtiel vorliegt.

Aber “Abmahner” insbesondere “Massenabmahner” wollen leichtes Geld verdienen und nicht selbiges in (sinnlosen) Prozessen z.B. gegen den HB wieder verlieren. :stuck_out_tongue:

Unabhängig davon hab ich jetzt mal Artikel ohne Steuersatz eingestellt (wegen der Bestellmail) und den Satz “Artikelpreis inkl. MwSt” in die Versandmethode reingeschrieben.

Das sieht dann so aus:

https://www.fairnopoly.de/articles/ams-9377-wanduhr-quarz-metalluhr-mit-mineralglas-41478

Sucht zufällig Jemand ne Wanduhr '? ;D

Also, der Thread ist ja ganz schön gewuchert.

Verstehe ich es richtig, eifelbasar ist Kleinunternehmer iSd. UStG und möchte daher nicht, dass bei seinen Angeboten verhindern, dass man denken könnte, er weise Umsatzsteuer aus.

Und Anna möchte aufgrund der Preisangabenverordnung “inkl. MwSt.” an den Angebotspreis fügen?

Hallo alexhell.

Es geht darum, daß fairnopoly die Preisanzeige “inkl. MwSt” mit der Bestellmail gekoppelt hat, wo dann Nettopreis, Steuerbetrag und Bruttopreis aufgeführt werden.

Ebay hat das besser gemacht. Dort kann man getrennte Angaben machen. Einmal kann man den Text “inkl. MwSt” aktivieren und mit einem anderen Haken den Text “Ich weise die Mehrwertsteuer aus”.

Denn das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.

Jeder gewerbliche Anbieter muss selbst entscheiden und verantworten, ob er “inkl. MwSt” im Angebot haben will oder nicht.

Damit habe ich bzw. mein Rechtsbeistand kein Problem.

Die Ausweisung der Umsatzsteuer betrifft ja nur vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer/Unternehmen. Die da meckern könnten.

Dem kann man zu einem entgehen, indem man gar nicht erst an diese verkauft. :stuck_out_tongue:

Oder die Lösung meines Rechtsbeistand in den AGB.

Verbraucher müssen keine AGB lesen, da dort per Gesetz keine “überraschenden” Klauseln drinstehen dürfen, sondern nur daß, was das Gesetz erlaubt, Im Grunde nur die 40-Euro-Klausel (bis juni 2014) und die Verkürzung der gebrauchten Gewährleistung.

Anders bei “Nicht-Verbrauchern”. Da unter Unternehmern mehr oder weniger alles Mögliche in den AGB vereinbart werden kann, ist ein gewerblicher Käufer daher quasi verpflichtet, sich die AGB eines Verkäufer durchzulesen.
Und in meinen AGB steht eindeutig, daß ich die Umsatzsteuer nicht ausweise (und bei den Bezahloptionen auch nochmal). Ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer kann sich also nicht rausreden.

Damit hat man dann 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

  1. Die Preisangabenverordnung ist zufrieden.
  2. Der Vorwurf,ich würde die “Nichtausweisung” verheimlichen und irreführen ist auch vom Tisch.

Aber das alles gilt natürlich nur für mich. 8)

Ich denke, Dein Rechtsbeistand meint das etwas anders, aber im Ergebnis gebe ich ihm Recht.

Die Preisangabenverordnung verlangt vom Anbieter, dass er sämtliche Preisbestandteile abgibt, Das ist in unserem Fall eben die Umsatzsteuer. Dies dient der Transparenz und der Vergleichbarkeit der Preise.

Diesem Gebot kommt man im Allgemeinen mit dem Zusatz “inkl. MwSt.” nach.

Daraufhin gab es ein paar Spezialisten, welche die Auffassung vertraten, das ginge bei Kleinunternehmern nicht, weil diese keine Umsatzsteuer ausweisen würden.

Dies Spezialisten haben m.E. aber nur eingeschränkte Kenntnisse des Steuerrechts: Ein Blick in § 19 I UStG zeigt, dass die

geschuldete Umsatzsteuer … nicht erhoben wird.

D.h., die Umsatzsteuer ist durchausauch beim Kleinunternehmer vorhanden, sie wird vom Finanzamt jedoch nur nicht eingezogen. Wäre die Leistung eines Kleinunternehmers steuerfrei, müsste diese Befreiung unter systematischen Erwägungen auch im § 4 UStG stehen.

Daher ist für mich die Aussage “inkl. MwSt” im besagten Kontext auch für einen Kleinunternehmer korrekt.

Nichts desto trotz ist es für viele Nichtsteuerrechtler irreführend. Meines Wissens nach, wurde hier auch schon versucht, mitttels einer Abmahnung gegen solche Kleinunternehmer vorzugehen. Die Verfahren selbst habe ich allerdings nicht verfolgt.

Was hindert Eifelbasar und die anderen Kleinunternehmer, in ihrem Angebot auf die Kleinunternehmerstellung hinzuweisen? Ich finde es persönlich immer sehr ärgerlich, wenn ich die Vorsteuer nicht ziehen kann. Und nein, auch als Unternehmer lese ich nicht alle AGB…

Tu ich ja, sogar an 2 Stellen. :wink:

Warum ?

Ok, das geht aus dem Zusammenhang nicht so klar hervor, daher formuliere ich es genauer: Ich finde es ärgerlich, wenn ich unerwartet keine Vorsteuer ziehen kann.

Warum? Weil dann das Produkt 19% teurer ist, als erwartet. Da ist es oft günstiger, bei einem Regelversteuerer einzukaufen.

(@Eifelbasar: Wenn ich es mitbekommen haben, sind deine Kunden meist Privatleute, für die ist das natürlich egal. Oder auch für mich als Privatperson.)

Hier noch was zum lesen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-agb.html

Das OLG München hat mit Urteil vom 01.10.2009 (Az. 29 U 2298/09) u. a. entschieden, dass ein Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer auch bei Angeboten, die über die Internetplattform eBay dargestellt werden, nicht zwingend unmittelbar am Preis zu erfolgen hat. Es reiche vielmehr aus, wenn der Hinweis zur Umsatzsteuer dem Preis räumlich eindeutig zugeordnet sei.

Auf der Basis hab ich jetzt jedes so ungefähr meine Uhrenangebote eingerichtet.
Der Preis ohne MwSt., somit steht direkt am Preis auch nicht “inkl. MwSt”, sodaß “Schnellgucker” sich nicht direkt darauf fixieren und dann etwas kleiner bei der Versandmethode der Hinweis.

[quote=“alexhell, post:11, topic:208”]Ok, das geht aus dem Zusammenhang nicht so klar hervor, daher formuliere ich es genauer: Ich finde es ärgerlich, wenn ich unerwartet keine Vorsteuer ziehen kann.
(@Eifelbasar: Wenn ich es mitbekommen haben, sind deine Kunden meist Privatleute, für die ist das natürlich egal. Oder auch für mich als Privatperson.)[/quote]

So ist es. Damit keiner mehr meckern kann, verkaufe ich, als Kleinunternehmer, hier auf Fairnopoly halt nur an Privat, mit einem entsprechenden Vermerk in der Artikelbeschreibung.
Und auf der anderen Seite belasse ich es beim CSV-Import bei 0% Umsatzsteuer, somit stimmt dann auch die Bestätigungsmail.