Ich würde mir auch einen zweiten Kombiversand wünschen. Da man gewisse Artikel die einfacher zu verpacken sind (nicht sperrig und nicht schwer) für eine günstigere Versandkostenpauschale anbieten kann, als z.B. etwas Sperrigeres. Außerdem könnte man einmal den günstigern unversicherten Versand anbieten und einmal versichert als teureres -und nicht immer nötiges- Paket.
Was wäre dann, wenn eine unversicherte Sendung verloren geht ?
Hätte der Käufer dann halt Pech gehabt ?’
Was wäre dann, wenn eine unversicherte Sendung verloren geht ?
Hätte der Käufer dann halt Pech gehabt ?’
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Da spricht Du was interessantes an… bei Ebay steht, “Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.”
Konträr dazu habe ich gelernt (oder meine mich zu erinnern gelernt zu haben : ), dass ich als Händler nicht mehr hafte ab Abgabe der Sendung an das Versandunternehmen im Sinne des § 447 BGB. Außerdem weiß ich genau das viele Händler schreiben “Versandrisiko liegt beim Käufer bei unversichertem Versand”. Ich hab gerade nochmal nachgeschaut, also das gibt es durchaus – wobei an solchen gewerblichen Händlern, die sogar noch die alte Widerrufsbelehrung drin stehen haben, sollte man sich nicht messen…!
Da nicht nur wir ja auch im Großbrief etc. verschicken (und zwar ohne noch mal 2 € drauf zu zahlen), wäre es aber auch wieder sehr komisch -und ein freibrief für Betrüger- wenn der gewerbliche Händler immer blechen müsste…
Also… die eindeutige Antwort zu der Frage würde mich interessieren. : :
Trotzdem wäre eine zweite Kombiversand-Möglifchkeit sehr sehr schön!
[quote=“DEEPWAVE e.V., post:3, topic:354”]Was wäre dann, wenn eine unversicherte Sendung verloren geht ?
Hätte der Käufer dann halt Pech gehabt ?’[/quote]
Da spricht Du was interessantes an… bei Ebay steht, “Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.”
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http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm
Zum Versand:
eigentlich ganz einfach: Wenn beide Vertragspartner gleichgestellt sind, also entweder beide privat oder beide gewerblich, geht die Haftung für das Paket / den Brief / was auch immer mit Abgabe an das Versandunternehmen an den Käufer über.
Ist der Käufer privat, der Anbieter gewerblich, dann haftet der gewerbliche Anbieter bis zur Zustellung.
Kann ich als gewerblicher Verkäufer also nicht beweisen, dass das Paket / der Brief / was auch immer angekommen ist, bin ich verpflichtet, nochmal zu schicken oder das Geld zurückzugeben. Der Nachweis, dass ich das Teil zur Post gebracht habe, reicht nicht aus.
Disclaimer: meine Meinung, keine Rechtsberatung
@ Porta patet, cor magis
Genau so ist es. Gut erklärt!
Langsam fange ich an den Verbraucherschutz zu hassen… das geht echt oft -so auch hier- zu weit :o