Ich schreibe gerade (berufsbedingt) an einem Beitrag für meinem Blog.
Btw., es handelt sich um Dienstleistungen und nicht um (digitale) Güter. Da beide Begriffe elementare Bedeutung in der Umsatzsteuer haben, würde ich den Begriff “digitale Güter” vermeiden.
In dem Link ist ja auch von e-books und MP3-Downloads die Rede.
Daneben gibts ja auch die Downloads von (Anwendungs-)Software und es gibt z.B. die Antivirus-Sachen.
Wo ist da jetzt die Abgrenzung. Ist der Softwaredownload jetzt dem gleichen Produkt (als DVD mit Verpackung) vor Ort im Verkaufsladen gleichgestellt ?
ironieon Ähnlich ja die sog. Lizenzkey-Verkäufer, die ja so gerne bei eBay (mit geklauten Kreditkarten bezahlte) Lizenzen verticken. ironieoff
Sind das dann die “digitalen Güter” ?
Auf wikipedias hab ich das hier gefunden:
Es sind Produkte oder Dienstleistungen, die in Form von Binärdaten dargestellt, abgelegt, übertragen und verarbeitet werden können. Beispiele sind Medienprodukte, Software, Telekommunikationsdienste, Dienstleistungen elektronischer Marktplätze oder bestimmte Finanz- sowie Informationsdienstleistungen wie Wertpapierkurse. Solche Güter treten in unterschiedlichen Digitalisierungsgraden auf.
Die bezeichnen das alles aber auch als “digitale Güter”.
Was ist eigentlich der käufliche Virenschutz ?
Kaufe ich eine Software mit 1-jährigem Updaterecht oder kaufe ich eine Dienstleistung (nämlich das regelmäßige Updaten der Virenschutzsoftware) ?
vielen Dank für den Hinweis. Zur Zeit ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer nur eine Registrierung mit Adresse in Deutschland möglich. Da jedoch einige Verkäufer zumindest in der Artikelbeschreibung oder den Versandarten auch Auslandsversand anbieten, empfehlen wir sehr, sich mit der Neuregelung auseinanderzusetzen. Fairmondo unterstützt z.B. nicht die darin enthaltenen Angaben zur Preisgestaltung, z.B. muss der Steuersatz des jeweiligen Landes des Käufers angezeigt werden.