Hallo Eifel-Meikel,
Danke für deine Antwort. Diese interpretiere ich wie folgt:
Rein rechtlich wäre es möglich, dass fairmondo neben einem “stinknormalen Online-Buchhandel mit allen Rechten und Pflichten” auch einen “stinknormalen Online-Handel für Bürobedarf” eröffnet und dafür bei Memo als Großhändler einkauft.
Dabei siehst du allerdings das Problem möglicher Retouren, die bei Bürobedarf evt. höher als bei Büchern sind. Ich beziehe als Freiberufler seit über 20 Jahren Dinge aus dem Bürobedarf beim Fachgeschäft oder beim Online-Handel (bevorzugt Memo) und hatte bisher nie Retouren. Mag sein, dass das bei anderen Leuten anders ist. Ich halte es aber in diesem Marktsegment durchaus für möglich eine Lösung des Retouren-Problems zu finden.
Das zweite Problem siehst du in der Frage der Abwicklung von Sammelbestellungen. Wer ist in diesem Fall der Vertragspartner von fairmondo ?
Hier sind durchaus verschiedene Konstrukte möglich. Wenn eine Person der Gruppe als “Hauptbesteller” agiert, intern das Geld einsammelt, die Bestellung an fairmndo auslöst und bezahlt und auch die Bestellung entgegen nimmt, ist diese Person für fairmondo der rechtliche Partner für die Bestellung.
Wenn sich die Gruppe entscheidet eine GbR oder einen Verein zu gründen, wie es z.B. einige Food Coops machen, ist die GbR bzw. der Verein der rechtliche Partner.
Da die Gründung eines Vereins oder einer GbR mit einigem Aufwand verbunden ist, könnte ich mir vorstellen, dass die Variante mit einem “Hauptbesteller” für viele Personen attrativ ist, die als Gruppe gerne Sammelbestellungen durchführen möchten.
Fairmondo müsste dann im Wesentlichen die Infrastruktur zur Verfügung stellen, um solche Sammelbestellungen von einer Gruppe von Fairmondo-Kunden abzuwickeln.
Gruß
Jan-Peter