Mehrwertsteuer

Beim Einstellen meines neuen Artikels habe ich mich gefragt, ob ich dafür eigentlich Mehrwertsteuer erheben sollte. Weder in den AGB noch in den FAQ habe ich dazu bisher etwas gefunden. Könnt ihr mich aufklären, wie es steuerlich aussieht? Ich vermute, fairnopoly ist da nicht zuständig und als Nutzerin muss mensch sich da an die bestehenden Gesetze halten? Ein paar Infos dazu wären aber nicht schlecht… :slight_smile:

Ich freu mich darauf wenns losgeht nächste Woche.

Wenn Du privat verkaufst, ist das kein Problem, als Gewerbliche musst Du selbstverständlich die MWSt. einkalkulieren und abführen!

Nobby
8)

Hallo
Da muss ich Nobby aber widersprechen.
Wenn Du ein Kleingewerbe hast darfst Du die MwSt. nicht ausweisen, ausser Du hast Dich bei Deiner Anmeldung beim Finanzamt gezielt dafür entschieden.
Kleingewerbe hast Du bis 17.500 Euro Jahresumsatz. (keine Rechtsauskunft!)
Genaues weiß aber immer der nette Mensch beim Amt.

Ok, das mit dem Kleingewerbe stimmt natürlich! Da habe ich nicht dran gedacht!

Nobby
8)

Hallo Leute,

sorry, ich war sehr eingespannt. Steuern ist nicht mein Gebiet, muss ich weiterleiten. Aber was hier steht hört sich alles schon formgebend an. :slight_smile:

Hallo zusammen,

Fairnopoly kann dazu keine Auskunft erteilen, da im Zweifelsfall daraus für uns rechtliche Konsequenzen entstehen könnten. Auch ist eben genau der Einzelfall zu prüfen.

Aber im großen und ganzen stimmen die Eckdaten oben. Bitte im Einzelfall direkt mit dem Finanzamt klären.

Mit fairen Grüßen,
Anna

Korrekt muss es heißen:

§19 UStG:
1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Maßgebend ist immer das vergangene Jahr, bzw. bei Neugründung anteilig das Gründungsjahr.

Hat man also im vergangenen Jahr mehr als 17500 Umsatz gehabt, ist man natürlich dieses Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Auch wenn man dieses Jahr nicht mehr als 17500 Umsatz hat.