Schön das einer fragt.
Da ich kein Rechtsberater bin, kann/darf ich daher nur meine persönliche Meinung schreiben, sprich was ich für essentiell halte…für mich als gewerblicher Anbieter im allgemeinen und als Kleinunternehmer im speziellen.
Kritisch ist z.B. immer das Thema “Kleinunternehmer §19UStG” und die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
Das ist ein heisses Pflaster und überall stark umstritten.
Ich für mich entschärfe das einstweilen dadurch, daß ich nur an Verbraucher verkaufe. Von daher kann sich dann kein gewerblicher Käufer beschweren. 8)
Weiteres Thema ist die Buttonlösung. Da ist es leider nicht damit getan, den Button “zahlungspflichtig bestellen” zu nennen, sondern auch an die “letzte Bestellseite” werden einige Anforderungen gestellt.
Wie sie ja zum Teil schon hier auf Fairnopoly drin sind.
Das hier wären meine “Wünsche”:
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Weiteres Feld für den Artikeltext (z.B: als Untertitel) , wo ich die wesentlichen Merkmale des Artikels hinterlegen kann, damit diese auf der “letzten Bestellseite” , z.B. unter der Artikelbezeichung, angezeigt werden können.
Diese “wesentlichen Merkmale” sind Bestandteile der Buttonlösung. Was jetzt die “wesentlichen Merkmale” seines Artikels sind, muss jeder Anbieter artikelbezogen selbst festlegen. Aber das Feld muss zumindest schon mal dasein.
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Wie gesagt, der KU hats schon schwer genug. Deswegen würde ich auf der letzten Bestellseite die Angaben “Nettopreis” und “zzgl. MwSt” rausnehmen. Erstens kann sich ein gewerblicher Käufer das selbst ausrechnen, aber wichtiger ist zweitens, man haut damit jeden KU in die Pfanne. Da diese Angaben suggieren, man bekäme eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
0% MwSt eintragen ist keine Lösung, da auch bei einem KU die MwSt im Preis enthalten ist, sie wird lediglich nicht ausgwiesen und muss nicht ans FA abgeführt werden.
Aber das soll nicht Problem der Plattform sein, es würde mir ja schon genügen, daß Ganze zu entschärfen, wenn man einfach Nettopreis und “zzgl. MwSt” ganz rausnimmt und nur im gegebenen Fall “inkl. MwSt” schreibt
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Angabe des Lieferzeitpunkts für Verbraucher. Diese Angabe ist leider seit einiger Zeit Pflicht. Ich hab jetzt mal so gemacht, daß ich die Lieferzeit mit in das Kästchen “Versandart” mit reingeschrieben habe.
Sah vielleicht schöner aus, wenns ein extra Feld wird.
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"1% werden von uns an Transparency International gespendet ". Ich würde da schreiben “werden von Fairnopoly gespendet”. Das Angebot ist eine Präsentation des jeweiligen Anbieters und man könnte auf die Idee kommen, der Anbieter spendet… und schon hat man ne Abmahnung vom Mitbewerber am Hals.
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Firmenprofil
Da werden ja zuerst die Accountdaten, dann die AGB, die WRB und dann erst das Impressum gezeigt.
Ich würde Accountdaten und Impressum tauschen. Maßgebend für ein gewerbliches Profil ist das Impressum.
Manche Gerichte sind da etwas pingelig, wenn man zuviel scrollen muss.
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Artikelseite Button “Kaufen”. Den würde ich anders nennen. “Kaufen” ist gemäß Buttonlösung eine der zulässigen Bezeichnungen für das endgültige abschicken einer Bestellungen.
Soweit fürs Erste. :
Wie gesagt, obiges ist nur meine persönliche Meinung, wie ich es aus meiner Erfahrung für richtig halte und meine Rechtsberatung dann hoffentlich abnickt.
Gruß,
Meikel
PS: Für alle zum Trost. Die meisten Vorschriften bestehen ja schon seit über 10 Jahren und bis heute haben es 2 Weltkonzerne nicht geschafft, die Angebote in Deutschland auch entsprechend den deutschen Gesetzen zu gestalten. Der Eine gibt sich zwar in letzter Zeit etwas Mühe, aber bei dem Anderen stehen bis heute die Händler immer mit einem Bein im Knast. :o