Gewerbliche Verkäufe?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob auch schon gewerbliche Verkäufe getätigt wurden. Bei mir tut sich so gar nichts und es gibt ja auch keine Statistiken mit Klickraten etc, wo man mal sehen könnte, ob die Sachen überhaupt angeschaut werden.

Och…das Problem hab ich noch gar nicht.

Solange das Team nicht die rechtlichen Grundlagen für gewerbliche Anbieter nachbessert, kann ich eh noch keine Artikel einstellen. :wink:

eifelbasar, was fehlt denn für gewerbliche Anbieter?

Schön das einer fragt. :smiley:

Da ich kein Rechtsberater bin, kann/darf ich daher nur meine persönliche Meinung schreiben, sprich was ich für essentiell halte…für mich als gewerblicher Anbieter im allgemeinen und als Kleinunternehmer im speziellen.

Kritisch ist z.B. immer das Thema “Kleinunternehmer §19UStG” und die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
Das ist ein heisses Pflaster und überall stark umstritten.
Ich für mich entschärfe das einstweilen dadurch, daß ich nur an Verbraucher verkaufe. Von daher kann sich dann kein gewerblicher Käufer beschweren. 8)

Weiteres Thema ist die Buttonlösung. Da ist es leider nicht damit getan, den Button “zahlungspflichtig bestellen” zu nennen, sondern auch an die “letzte Bestellseite” werden einige Anforderungen gestellt.
Wie sie ja zum Teil schon hier auf Fairnopoly drin sind.

Das hier wären meine “Wünsche”:

  1. Weiteres Feld für den Artikeltext (z.B: als Untertitel) , wo ich die wesentlichen Merkmale des Artikels hinterlegen kann, damit diese auf der “letzten Bestellseite” , z.B. unter der Artikelbezeichung, angezeigt werden können.
    Diese “wesentlichen Merkmale” sind Bestandteile der Buttonlösung. Was jetzt die “wesentlichen Merkmale” seines Artikels sind, muss jeder Anbieter artikelbezogen selbst festlegen. Aber das Feld muss zumindest schon mal dasein.

  2. Wie gesagt, der KU hats schon schwer genug. Deswegen würde ich auf der letzten Bestellseite die Angaben “Nettopreis” und “zzgl. MwSt” rausnehmen. Erstens kann sich ein gewerblicher Käufer das selbst ausrechnen, aber wichtiger ist zweitens, man haut damit jeden KU in die Pfanne. Da diese Angaben suggieren, man bekäme eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
    0% MwSt eintragen ist keine Lösung, da auch bei einem KU die MwSt im Preis enthalten ist, sie wird lediglich nicht ausgwiesen und muss nicht ans FA abgeführt werden.

Aber das soll nicht Problem der Plattform sein, es würde mir ja schon genügen, daß Ganze zu entschärfen, wenn man einfach Nettopreis und “zzgl. MwSt” ganz rausnimmt und nur im gegebenen Fall “inkl. MwSt” schreibt

  1. Angabe des Lieferzeitpunkts für Verbraucher. Diese Angabe ist leider seit einiger Zeit Pflicht. Ich hab jetzt mal so gemacht, daß ich die Lieferzeit mit in das Kästchen “Versandart” mit reingeschrieben habe.
    Sah vielleicht schöner aus, wenns ein extra Feld wird.

  2. "1% werden von uns an Transparency International gespendet ". Ich würde da schreiben “werden von Fairnopoly gespendet”. Das Angebot ist eine Präsentation des jeweiligen Anbieters und man könnte auf die Idee kommen, der Anbieter spendet… und schon hat man ne Abmahnung vom Mitbewerber am Hals.

  3. Firmenprofil
    Da werden ja zuerst die Accountdaten, dann die AGB, die WRB und dann erst das Impressum gezeigt.
    Ich würde Accountdaten und Impressum tauschen. Maßgebend für ein gewerbliches Profil ist das Impressum.
    Manche Gerichte sind da etwas pingelig, wenn man zuviel scrollen muss. :wink:

  4. Artikelseite Button “Kaufen”. Den würde ich anders nennen. “Kaufen” ist gemäß Buttonlösung eine der zulässigen Bezeichnungen für das endgültige abschicken einer Bestellungen.

Soweit fürs Erste. ::slight_smile:

Wie gesagt, obiges ist nur meine persönliche Meinung, wie ich es aus meiner Erfahrung für richtig halte und meine Rechtsberatung dann hoffentlich abnickt.

Gruß,

Meikel

PS: Für alle zum Trost. Die meisten Vorschriften bestehen ja schon seit über 10 Jahren und bis heute haben es 2 Weltkonzerne nicht geschafft, die Angebote in Deutschland auch entsprechend den deutschen Gesetzen zu gestalten. Der Eine gibt sich zwar in letzter Zeit etwas Mühe, aber bei dem Anderen stehen bis heute die Händler immer mit einem Bein im Knast. :o

Ach ja… falls es noch keiner gemerkt hat. Es gibt auf Fairnopoly keinen “Warenkorb” und auch (noch) keinen Button “zur Kasse”. :stuck_out_tongue:

Doch doch, das Thema steht auf der Agenda, aber die ist sooooo voll! War einer der ersten Punkte, die bemängelt wurden!

Nobby
8)

[quote=“Kulturblume, post:6, topic:117”][quote author=eifelbasar link=topic=92.msg439#msg439 date=1382702860]
Ach ja… falls es noch keiner gemerkt hat. Es gibt auf Fairnopoly keinen “Warenkorb” und auch (noch) keinen Button “zur Kasse”. :stuck_out_tongue:
[/quote]

Doch doch, das Thema steht auf der Agenda, aber die ist sooooo voll! War einer der ersten Punkte, die bemängelt wurden!

Nobby
8)[/quote]

Ich wollte das nicht bemängeln, sondern eine Kollegin hat das hier auf Fairnopoly in ihren AGB stehen. :wink:
Insofern bringt es natürlich nichts, einfach nur die eigene Shop AGB (von einem externen Onlineshop) hier auf Fairnopoly reinzusetzen. Man riskiert bestenfalls nur ne Abmahnung.

[quote=“Kulturblume, post:6, topic:117”][quote author=eifelbasar link=topic=92.msg439#msg439 date=1382702860]
Ach ja… falls es noch keiner gemerkt hat. Es gibt auf Fairnopoly keinen “Warenkorb” und auch (noch) keinen Button “zur Kasse”. :stuck_out_tongue:
[/quote]

Doch doch, das Thema steht auf der Agenda, aber die ist sooooo voll! War einer der ersten Punkte, die bemängelt wurden!

Nobby
8)[/quote]

Aber wo du das gerade erwähnst.

Punkt 7 - Versandkosten:
Auch ein schwieriges Thema seit der letzten Änderung der Preisangabenverordnung.

Gewerbliche Anbieter müssen VOR Vertragsschluß über die konkreten Versandkosten belehren. Bei einem Artikel ist das ja auch kein Problem.
Sobald aber “Versandkostenrabatt” ins Spiel kommt, muss auch dieser konkret bereits im Angebot auf Heller und Pfennig genannt werden.
Sprich beim 2. Artikel dürfen dann nicht die vollen Einzelversandkosten angezeigt werden.

Ein Problem, was man bis heute auch bei eBay hat.

Es hat meines Wissens noch keiner abgemahnt… aber imho ist es trotzdem ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Diese “nachträgliche Gesamtrechnung” ist eigentlich nicht erlaubt.

Da hier so keiner eine konkrete Antworte auf meine ursprüngliche Frage gibt, vermute ich mal, dass es da mau aussieht :frowning:

Doch, ich habe schon einige Bücher gewerblich verkauft.

Insgesamt ist das aber zu wenig. Das liegt daran, dass sowohl Fairnopoly als auch die einzelnen Anbieter (egal ob gewerblich oder privat) im Internet höchstwahrscheinlich so gut wie unsichtbar sind. Anderenfalls hätten meiner Meinung nach zumindest einige der von Nobby/Kulturblume eingestellten Schallplatten verkauft werden müssen - wenn man sie nur über Google & Co. im Netz bei entsprechender Recherche finden würde.

Schau dir mal meine Ausführungen unter “Warum ist hier niemand?” an.

Bei mir sind es 1 Artikel gewerblich und 1 privat.
Also, noch brauche ich nicht überlegen, wie ich die Millionen anlege ;D