Wo wir gerade so schön von gesetzlichen Pflichten reden, hier noch eine:
Ab 1. Januar 2017 gelten für alle
Gewerbetreibenden (und in bestimmten Fällen auch für Privatpersonen mit
Einkünften) verschärfte Pflichten für Aufbewahrung und Archivierung von
E-Mails. Shopbetreiber sind in der Regel Gewerbetreibende, insofern
trifft die allgemeine Aufbewahrungspflicht von 6 bzw. 10 Jahren hier sowieso schon zu.
Steuerrelevante Unterlagen nach BGB/HGB
und im Sinn der ordnungsgemäßen Buchführung sind entsprechend lange
aufzubewahren. Nach den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, wie es im
Beamtendeutsch offiziell heißt, gelten ab 1.1. des kommenden Jahres
diese Pflichten aber auch im Hinblick auf geschäftliche E-Mails.
Möchte jemand was dazu sagen ?