Anzahl der Genossenschaftsanteile

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Genossenschaft.
Ich fand die Budgetplanungen die veröffentlicht wurden sehr interessant, bin dabei aber über eine Frage gestolpert.
Dabei wird eine Gewinnbeteiligung pro Genossenschaftsanteil angegeben. Diese Berechnung beruht vermutlich auf einer angenommenen Anzahl an Genossenschaftsanteilen die insgesamt ausgegeben werden.

Jetzt zu meinen Fragen:
Gibt es eine Maximale Anzahl an Anteilen die verkauft/ausgegeben werden?
Gibt es einen Zeitpunkt ab dem keine Anteile mehr ausgegeben werden? z.B. sobald Fairnopoly Gewinn erwirtschaftet?

Ich finde diese Fragen interessant, da ich mir sonst gut vorstellen könnte, dass Personen zu einem Zeitpunkt Anteile zeichnen, zu dem Fairnopoly schon Gewinn erwirtschaftet und somit garkeinen zusätzlichen Kapitalbedarf mehr hat. Dies würde dazu führen, dass Personen ihr Geld mit einem relativ geringen Risiko investieren um “Rendite” abzugreifen und damit die Gewinnbeteiligung für Personen die sich zum Teil aus ideologischen Gründen früh und mit hohem Risiko engagiert haben natürlich verringern.

Daher interessiert es mich welche Strategie verfolgt wird. Natürlich verstehe ich, dass es schwer abzuschätzen ist, wieviele Anteile ausgegeben werden müssen, bis Fairnopoly sich selbst tragen kann.

Möglicherweise habe ich das ganze auch falsch verstanden und Anteile können nur über Crowdfunding erworben werden und sind daher an die Kampagnen gebunden. Das würde meine Frage sehr schnell aufklären. Dazu habe ich leider keine Informationen gefunden.

Herzlichen Dank und weiter so!

Hallo nochmal,

die neue Stellungnahme auf Startnext war erhellend. Ich schließe daraus, dass solange Kapitalbedarf da ist, auch Anteile ausgegeben werden. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
Ansonsten freue ich mich natürlich auch über eine Antwort :wink:

Hallo,

hier dazu eine kurze Info:

Bei Genossenschaften ist die Zahl der Anteile unbegrenzt, es handelt sich formal nicht um Anteile, sondern Geschäftseinlagen der Mitglieder.

Wir gehen in den Szenarien davon aus, dass sich die Zahl der Einlagen bei erfolgreicher Entwicklung an den “Dividenden” orientieren wird
(bei hohen Ausschüttungen wird mehr gezeichnet, bis es sich einpendelt). Siehe dafür die Ausschüttungsprognosen in den Budgetplanungen, http://info.fairnopoly.de/zahlen/

Faire Grüße,
Anna

Wenn ich Anteile zeichne und einen Betrag X investiere. Kann ich dann meine Mitgliedschaft irgendwann kündigen und bekomme mein Geld wieder heraus?

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frage viele interessiert, die sich überlegen, ob sie sich einbringen möchten, oder eben nicht.

Soweit ich mich an die Satzung erinnere (da steht das drin) kann man die Genossenschaftsanteile mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren kündigen. Also, ja, es geht, nur nicht sehr schnell. Aber das ist wohl so beabsichtigt, da es ja nicht um Spekulation geht sondern um Investition.

Und dann kriegst Du Dein Geld wieder - es sei denn, das Unternehmen ist insolvent. Das ist ja ein bei unternehmerischen Beteiligungen immer gegebenes Risiko.

Mein Fazit war, es lohnt sich, sich zu beteiligen, wenn man seine eigenen Grenzen kennt. Wäre schön, wenn noch viele mit einsteigen.

Gruß,
Sascha

Danke schön für die Info. Ich denke das gehört in die Fragen und Antworten Sektion.

Wichtig ist, dass jeder nur Geld investiert, das er auch wirklich langfristig entbehren kann.

Alles klar.
Danke für die Info.
Ich habe mich weiter beteiligt und hoffe, dass die 125.000 erreicht werden!

[quote=“HDValentin, post:4, topic:194”]Wenn ich Anteile zeichne und einen Betrag X investiere. Kann ich dann meine Mitgliedschaft irgendwann kündigen und bekomme mein Geld wieder heraus?

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frage viele interessiert, die sich überlegen, ob sie sich einbringen möchten, oder eben nicht.[/quote]

Hallo Valentin,

hier noch eine Ergänzung/ Korrektur des Beitrags von Sascha:

Die Kündigungsfrist von drei Jahren ist richtig, so auch nachzulesen in unserer Satzung.

§73 des Genossenschaftsgesetzes regelt dann die Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausscheidenden Mitglied (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geng/gesamt.pdf, Zitat:" Abs.1: Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.")

Das Gesetz sagt dementsprechend, dass eine Auszahlung des Genossenschaftsanteils entsprechend der wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft in dem entsprechenden Jahr erfolgt.

Faire Grüße
Laura