AGB - Pflicht oder nicht?

Hallo liebe Mitanbieter,
ich weiß nicht, ob es schon mal gefragt wurde. Diese Forumsübersicht ist für mich noch sehr ungewohnt und ich finde sie (noch) etwas unübersichtlich. Daher entschuldigt bitte, falls ich mein Anliegen hier doppelposte:

Nach meinen Kenntnissen ist die Angabe von AGB nicht Pflicht, wohl aber die Widerrufsbelehrung. Da ich hier jedoch keine Artikel einstellen kann, ohne im Feld AGB etwas einzugeben, habe ich dort eingetragen, dass für meinen Shop die aktuellen Gesetze gelten. Reicht das so, oder muss ich mir jetzt tatsächlich auch noch AGB kaufen? Einfach irgendwas Selbstformuliertes will ich da nicht eintragen, da das m.E. eher nach hinten losgehen kann, als wenn 1 gar nichts einträgt.

Faire Grüße, Iris aus dem Lipper Landhaus

Hallo Lipper_Landhaus,
AGB sind nicht Pflicht, ein Hinweis, dass die Regelungen des Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gelten sollte ausreichen.
Die Widerrufsbelehrung gemäß des aktuellen Recht ist´, wie Du selbst festgestellt hast, ist natürlich Pflicht.

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Danke schön für die prompte Antwort. :slight_smile: Dann bin ich ja erst mal beruhigt.

AGB sind in der Tat nicht Pflicht, wohl aber was Anderes !

Gib mal in Google “artikel 246 EGBGB” ein.

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

(1) Der Unternehmer ist, sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen…

Und dann gehts los: §246, §246a, §246b und §246c.

Sinnvollerweise, mangels anderer Möglichkeiten, schreibt man diese “gesetzlichen Informationspflichten beim Verbrauchervertrag” ins AGB-Feld.

Man kann sie auch in die Artikelbeschreibung mit reinnehmen. Ändert sich aber was, muss man dann jeden Artikel einzeln bearbeiten.

Von daher hat es sich eigentlich eingebürgert und wird auch akzeptiert, daß man diese Informationspflicht innerhalb der eigenen AGB erfüllt.

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in klarer und verständlicher Weise

Na, dann also schon mal nicht via AGB.:wink:

All die geforderten Informationen erhalten meine KundInnen m.E. durch mein Impressum, die Produktbeschreibungen und die Widerrufsbelehrung. Und was darüber hinaus geht, steht im BGB.

Danke Dir trotzdem für Deine Antwort.

Die verpflichtenden Informationen im Impressum “zu verstecken” könnte meiner Meinung nach auch problematisch sein, zumindest wenn man sie ausschließlich dort findet. Fairmondo hat eine Rubrik “AGB”. Dort wird der Kunde vermutlich die entsprechenden Informationen suchen, aber es ist natürlich nicht verpflichtend dieses Feld zu nutzen.

Die Kontaktinformationen über AnbieterInnen “verstecke” ich nicht im Impressum, sondern da gehören sie m.E. hin und da würde ich (als Käuferin) sie auch als erstes suchen. Meine Frage war, ob es inzwischen eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von AGB gibt. Die gibt es offenbar nicht. Frage beantwortet.

Faire Grüße,
Iris aus dem Lipper Landhaus

Deswegen hatte ich auch nichts mehr dazu geschrieben. :wink:

Aber aus dem “offenbar” möchte ich der Vollständigkeithalber ein “definitiv” machen (selbstverständlich wieder nur im Rahmen der Meinungsfreiheit, nicht als Rechtsauskunft).

Wem die Antwort oben genügt bitte nicht weiterlesen, wen meine Hintergründe interessieren, hier sind sie:

Was heißt überhaupt “AGB” ?
“AGB” ist bekanntlich die Abkürzung für “Allgemeine Geschäftsbedingungen”.
Das “Allgemeine” bedeutet nicht, daß es sich um Geschäftsbedingungen der Allgemeinheit handelt, deswegen gibt es auch keine “gesetzliche AGB”.
Das “Allgemeine” bezieht darauf, diese Geschäftsbedingungen “allgemein” für alle seine Kunden vorraussetzt.

Was heißt “Geschäftsbedingungen” ? (nachfolgend nur noch GB genannt").

GB sind vertragliche Bedingungen, unter denen ein Händler bereit ist mit Kaufinteressenten Geschäfte abzuwickeln.
“vertraglich” heißt, die GB wurde ihm nicht per Gesetz auferlegt, sondern er darf sie, im Rahmen der Gesetze, frei benutzen.

Was jetzt auch schon die Frage wohl etwas näher beantwortet: Kann etwas Pflicht sein, wenn die Nutzung (von GB) dem Händler freigestellt ist ?

Warum ist man heutzutage der Meinung, man bräuchte keine AGB mehr ?
Das kann eigentlich nur noch jemand wie ich nachvollziehen, der auch nicht mehr der Jüngste ist.
In meiner Jugend musste man noch Kaufmann lernen, um eine Gewerbe betreiben zu dürfen.

Früher waren AGB in der Tat gang und gebe. Es wurde auch z.T: beschissen was geht.
2002 kam dann ja die große Verbraucherschutzreform, indem dann der Umgang mit Privatkäufer (Verbrauchern) so stark regelmentiert wurde, daß in der Hinsicht AGB im Prinzip überflüssig wurden.

Lediglich im B2B-Handel sind sie noch empfehlenswert, aber auch hier nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Beispiel Sachmängelhaftung(Gewährleistung):
Seit 2002 beträgt die Frist ja 2 Jahre. Diese gilt erstmal unabhängig ob Privatkäufer oder gewerblicher Käufer und auch egal ob Neuware oder Gebraucht. (Diese "1 Jahr EU-Garantie ist ein Mythos :wink: )
Auch unabhängig ob VK privat/gewerblich und/oder K privat/gewerblich

Neuware: Da die 2 Jahr im BGB stehen, darf der Händler sie gegenüber dem Verbraucher nicht einschränken.

Gewerbliche Kunden haben die “Schutz” aber auch noch 2002 nicht. Hier gilt weiterhin die Vertragsfreiheit unter Kaufleuten. Sprich der Händler kann im B2B die Gewährleistung (im gewissen Rahmen) ausschließen.

Pflicht ? Nein !
Kein Händler ist “verpflichtet” die Gewährleistung gegenüber B2B auszuschließen. Er kann auch hier gerne 2 Jahre gewähren.

Gebrauchtware: (Der Usprung der “1 Jahr EU-Garantie”).
Wie oben schon geschrieben, gelten die 2 Jahre auch für Gebrauchtwaren !
Quasi einen Satz weiter, hat der Gesetzgeber dies entschärft.
Händler dürfen gegenüber Verbrauchern die Frist vertraglich auf minimum 1 Jahr verkürzen.

Nehmen wir hier die AGB, von Jemandem der hier auf fairmondo überwiegend Gebrauchtwaren verkauft

§ 5 Mängelhaftungsrechte

  1. Treten an der Ware binnen der gesetzlichen Frist Mängel auf…
    Kaufen Sie als Unternehmer (§ 14 BGB), ist die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten auf ein Jahr begrenzt…

Ein wunderschöner Einsatzbereich für AGB. Nämlich die gesetzlich zulässige Einschränkung der Gewährleistung.
Im obigen Fall könnte man aber noch weiter einschränken.

Man könnte die Gebrauchtwaren-Gewährleistung für Privat auf 1 Jahr beschränken und für Unternehmer ganz ausschließen.

Aber wie gesagt, AGB sind keine Pflicht !
Sie sind freiwillige, vom Händler aufgestellte zusätzliche oder (vom Gesetz erlaubte) einschränkende “Regeln”, unter denen der Händler bereit, Geschäfte zu machen.

Ergänzend hier ein Link einer Kanzlei zum Thema „eBay: Richtiger Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf“.

Hier der Bezug zum Thema:
Zitat aus dem Link:

Das hat seinen Grund darin, dass bei mehrmaliger Verwendung des selben Gewährleistungsausschlusses angenommen wird, dass es sich dabei um eine für eine Vielzahl verwendete vorformulierte Vertragsbedingung handelt. Auch AGB genannt.

Und in meiner Jugend schlossen tatsächlich noch Menschen Geschäfte per Handschlag ab und hielten sich auch daran. Sowas nannte man dann Ehrensache. Und man brauchte auch nicht für jeden Pipifax ein Gewerbe. Und Anwälte konnten noch nicht bequem im Netz nach Abmahnopfern suchen, sondern mussten sich ihr Geld verdienen. Ja ja, die gute alte Zeit. ;o)

Ich persönlich brauche keine AGB, um mich meinen KundInnen gegenüber fair zu verhalten und sie umfassend genug zu informieren, dass sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Ich wollte lediglich wissen, ob ich sie zum Selbstschutz gegen Abmahnanwälte brauche. Und falls jetzt jemand den Eindruck hat, ich hätte etwas gegen Anwälte, der irrt. Denn hätte ich etwas, würde ich es benutzen. ;o)

Ich habe auch nichts dagegen, dass hier ein Feld für AGB angeboten wird. Ich finde es nur nicht sinnvoll, die Eingabe von Text in dieses Feld verpflichtend zu machen, weil das nämlich gutmeinende VerkäuferInnen dazu verleiten könnte, als juristische Laien da etwas einzutragen, wofür sie wiederum abgemahnt werden könnten.

Da muss ich dir rechtgeben. Da wäre jetzt Fairmondo gefragt.

@Chimp

Apropro
Ist eigentlich Filiz noch dabei ?

Das ist auch heute noch so. “Ehrensache” oder kaufmännische Integrität. Die geht allerdings verloren, wenn man sich einfach an den nächsten 101. Onlineshop wenden kann.

In Bereichen, wo jeder jeden kennt, verzichtet man gerne auf große Allüren, denn es fällt unweigerlich wieder auf einen selbst zurück.

Stimmt. Das Feld sollte eigentlich nicht verpflichtend sein, weil es keine gesetzliche Notwendikeit hat AGB zu verwenden. Ich leite das mal weiter.

Allerdings haben Eintragungen in dem Feld den Vorteil, dass sie als Anhang in die Bestätigungs-Mail nach dem Kauf reingepackt werden, was auf die Eintragungen in der Artikelbeschreibung nicht zutriffft.

Also das kann ja jeder machen wie er es möchte, aber packt ihr dann wirklich die ganzen Informationen in die Artikelbeschreibung oder wie muss ich mir das vorstellen?

Bin nicht sicher, evtl nur noch ehrenamtlich. Frag sie selbst @Filiz :wink: