AGB bei Privatanbieter*innen?

Sagt mal, kann ein Privatverkäufer den AGBs haben? Bzw. warum muss ich, wenn ich etwas von Privat kaufen den Satz “Ich akzeptiere die AGB und Widerrufsbelehrung des/der Anbieter*in.” bestätigen?

(Bei Gewerblich ist das wichtig, klar, aber bei Privat mach das doch keinen Sinn?)

Theoretisch sind das nach mehrmaligem Verwenden von Formulierungen wie “keine Garantie” schon AGB.

Da dürfte meiner Meinung nach auch schnell der Verdacht auf Gewerbe aufkommen, wenn ein privater Anbieter explizit AGB nutzt.

Hier steht einiges dazu:

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Aber eigentlich braucht man da kein Häkchen. Evtl. ein Fehler in der Kaufabwicklung.

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Weil die Damen und Herren von der Programmierung wohl keine getrennte Kaufabwicklung für private und gewerbliche Accounts programmiert haben. :wink:

ich vermute, eifelbasar hat da Recht. Aber Private können durchaus auch AGB haben. Eine Widerrufsbelehrung macht allerdings keinen Sinn.

Man muss dann nur den Hinweis aus dem Link von Chimp beachten:

Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam.