Hallo an alle,
vor ein paar Wochen bekam ich von einer anderen Website, bei der ich meine Bücher eingestellt habe, folgende Benachrichtigung (Auszug):
Sie sind bei uns mit dem Benutzernamen xxx als gewerblicher Verkäufer registriert und bieten Artikel zum Verkauf an.
Im Bereich “persönliche Daten” gibt es ab sofort die Option “Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger”. An dieser Stelle können Sie die entsprechende Bescheinigung nach §22f UStG an uns übermitteln (Dateiformat PDF, JPG oder PNG), die Sie auf Antrag von Ihrem Finanzamt erhalten. Die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung in Papierform ist maximal bis zum 31. Dezember 2021 gültig, bis dahin wollen die Finanzämter ein elektronisches Abrufverfahren einrichten.
Ab 1. Oktober 2019 wird die Übermittlung dieser Bescheinigung verpflichtend für alle gewerblichen Händler mit Sitz in Deutschland sein, die bei uns Artikel zum Verkauf anbieten. Auch Kleinunternehmer müssen die Bescheinigung nach §22f UStG beantragen und bei uns hochladen. Durch die Bescheinigung nach §22f UStG wird nur die steuerliche Erfassung als Unternehmer bestätigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.
Ein Musterschreiben für den Antrag beim Finanzamt und ein Muster der Bescheinigung können Sie hier einsehen:
https://download.booklooker.de/BMF-Schreiben-vom-17-12_2018-data.pdfAusführliche Informationen zum Thema “Kleinunternehmer und Steuern”
finden Sie hier:
https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htmBitte beantragen Sie als gewerblicher Händler möglichst bald die “Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger” bei Ihrem Finanzamt und laden Sie diese bei uns hoch, damit wir auch nach dem 1.
Oktober Bestellungen an Sie übermitteln können.
An die Mods und maßgeblichen Stellen: ich bitte darum auch im Namen der anderen gewerblichen Mitglieder, das weiterzugeben und eine Möglichkeit zu schaffen, die Bescheinigung des Finanzamtes hochzuladen. Vielen Dank.
Angela
PS: Ich habe das gleich erledigt und habe meine Bescheinigung bereits