Hallo.
Wie ja schon in einem anderen Beitrag nebenbei angesprochen wurde, gibt es bei der Preisauszeichnung des Kleinunternehmer, bezüglich der MwSt. unterschiedliche Meinungen, ob da jetzt auch “inkl. MwSt” stehen muss oder nicht.
Ich habe mich eben nochmal ein bisschen damit beschäftig und hätte folgenden Vorschlag:
Gemäß BGH-Urteil muss der Hinweis auf die MwSt. bei der Produktpräsentation nicht neben dem Preis stehen, sondern er kann auch, z.B: per Sternchenverweis etwas abseits stehen.
(Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/mwst-versandkosten-bgh.htm )
Hier mein Vorschlag:
Bei einem Preis ohne “inkl. MwSt” einfach noch ein Sternchen hinter den Preis schreiben.
So kann dann jeder Kleinunternehmer nach seinem Gusto irgendwo im Angebot (z.B: in der 1. Zeile der Artikelbeschreibung oder am Fuß der Artikelbeschreibung) auf dieses Sternchen Bezug nehmen und einen entsprechenden Hinweis auf seine Kleinunternehmereigenschaft hinweisen.
Zum einen bräuchte die Programmierung nicht viel ändern und zum anderen kann dann jeder KU seinen eigenen “Wunschtext” hinterlegen. Somit kommt dann auch Fairnopoly an keiner Stelle in “rechtliche Bedrängnis”.
Was haltet ihr davon ?
Gruß
Meikel.