FSK 18 Artikel

Hallo,

wie wird das hier mit FSK 18 Artikel, indizierten Filmen/Games oder gar beschlagnahmten Artikeln gehandhabt?
Gibt es hier irgendwelche Restriktionen bzgl. Jugendschutz und/oder Philosophie?

Hallo,

grundsätzlich kann auf Fairnopoly alles gehandelt werden, was legal ist. Ansonsten ist die Regelung in unseren AGB zusammengefasst, siehe unten. Wir behalten uns vor, bestimmte Inhalte von der Plattform zu nehmen.

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Beste Grüße,
Anna


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Anna, was ist denn nun Deine Aussage?

  • “wir wollen keine FSK18-Artikel auf dem Marktplatz” -> ich meine, das zwischen den Zeilen angedeutet zu sehen…

oder

  • "grundsätzlich kann auf Fairnopoly alles gehandelt werden, was legal ist. " -> FSK18-Artikel sind legal (WENN sie nur an >= 18jährige verkauft werden).
    Dabei müsste dann die Platform unterstützen, oder? (z.B. indem der Artikel als 18+ gekennzeichnet wird UND nur solche User ihn kaufen dürfen, die nachgewiesen haben(Ausweiskopie, PostIdent o.Ä?), dass sie 18+ sind)

Wie könnte eine FSK18-Verkauf z.Zt. rechtskonform gestaltet werden?

Mein Vorschlag: Wir sollten auf den Verkauf von FSK18-Artikel verzichten -> der Aufwand, den wir für die “sichere” Abwicklung treiben müssten sollte lieber in andere Features laufen, die dann auch einer breiteren Masse zugute kommen.

Allerdings (fällt mir beim Schreiben ein): Das selbe Problem haben wir ja bei allen Artikel, die nur an eine bestimmte Perosnengruppe (Alter) Verkauft werden darf?!

Ich hab mal nach “FSK” gesucht:

FSK16:
https://www.fairnopoly.de/articles/dead-man-down-dvd-fsk-ab-16

FSK18:
https://www.fairnopoly.de/articles/grand-theft-auto-chinatown-wars-nintendo-ds-fsk-18

Eine Verkaufsplattform muss dazu eigentlich nichts besonders gestalten.
Verantwortlich für die Beachtung der Jugendschutzvorschriften ist der Verkäufer.

Ob eine Verkaufsplatt bei einem Verstoß wegen “Mithilfe/Beihilfe” oder ähnlichem belangt werden kann ist mir nicht bekannt.

Grundsätzlich ist es aktuell so:

Bei einem Verkauf/Versand muss der Versender sicherstellen, daß der Empfänger 18 Jahre oder älter ist.
Meiner Kenntnis nach, geht das nach aktueller Rechtslage nur durch Vorlage der originalen Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass), in dem Moment, wo die Ware ausgehändigt wird.

DHL bietet gewerblichen Unternehmern den sog. Service “DHL Identitäts- und Altersprüfung” an. Amazon nutzt z.B: diesen Service.
Hierbei muss dem Paketboten der Personalausweis vorgelegt werden und der muss dann alle Daten erfassen und natürlich vergleichen, ob der Empfänger auf dem Paket mit dem Ausweisinhaber identisch ist.

http://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/identitaets-alterspruefung.html

Hermes bietet wohl einen ähnlichen Service.

Erschreckenderweise wissen das auf Ebay wohl auch viele gewerblichen Anbieter noch nicht, zumindest die mit dem “Ausweiskopie”-Spruch. :wink:

Deswegen gibt es bei Ebay den Grundsatz, daß nuir gewerbliche VK dort “Ab 18”-Artikel anbieten dürfen.

Ähnlich könnte es fairnopoly händeln.

Für private Anieter gibts wohl derzeit keine Möglichkeiten.

Was das oben erwähnte Privatangebot https://www.fairnopoly.de/articles/grand-theft-auto-chinatown-wars-nintendo-ds-fsk-18 angeht.
Nun ja, wie ich oben schon geschrieben habe, ist das die Verantwortung des Verkäufers. Wobei selbstverständlich Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Wird zwar wohl nicht vorkommen, aber wenn jemand einen Testkauf macht und nachweisen kann, daß ein Minderjähriger den Artikel empfangen hat, könnt ich mir schon Ärger vorstellen.

Auf Ebay wir ja gerne argumentiert, nur volljährige dürften sich dort anmelden. Aber leider überprüft das Ebay nicht und Ebay prüft auch nicht, ob bei einem Kauf ein Account evtl. von einem mindjährigen Kind benutzt wird.
Dieses Argument ist also regelmäßig Humbug.

Gruß,

Meikel.

Für Spiele ist die USK und nicht die FSK zuständig.
Das weiß der Verkäufer wohl nicht.

Aber vielleicht gibt es auch einfach zu viele Gesetze/Regeln, die alle Nase lang geändert werden,
die der Normalbürger einfach alle nicht mehr wissen kann.

Das lässt sich zur Zeit eher schlecht prüfen.
Vielleicht später mal mit einem Augen- oder Fingerscanner! :stuck_out_tongue:

Wie schaut es denn nun aus mit FSK18 Artikeln?

Ich hätte da ein paar Dokus und so zum einstellen. Es sind zwar unverfängliche Dokus, aber da es nicht FSK geprüfte Importe sind, müssen die prinzipiell wie FSK18 behandelt werden.

Dass heißt, man müsste jeden Nutzer eindeutig verifizieren? Gibt es da zuverlässige AV-System zum einbinden? Oder kann Fairmondo das selbst leisten?

Dann bräuchte man ein Alterseinstufung des Useraccs und eine Erweiterung der Artikelmerkmale “bestellbar nur für Personen ab x Jahre”.

Wenn man das umsetzt, dann könnte man gleich eine “hidden category” für indizierte Medien einstellen.

Ein Marktplatz auf dem man rechtskonform FSK18 Medien und indizierte Titel verkaufen und kaufen kann, wäre zumindest hierzuland allerdings ein Novum :wink:

Edit: witzige Anmerkungen zu der ganzen Juristerei: wie schauts aus mit Alkohol und Tabakwaren? Die dürfen wohl (zurzeit noch) laut einigen Gerichtsentscheidungen über Internet mehr oder minder legal ( Grauzone?) an Minderjährige verkauft werden. Aber wenn es da irgendwann eine klare Rechtsprechung gibt, dürfte das Altersproblem auch auf diese Kategorien zutreffen.