Hallo,
danke für Deine Frage!
Natürlich erfasst der Transparenzgedanke nicht, dass z.B. das Kaufverhalten einzelner Nutzer veröffentlicht wird, oder, allgemein formuliert, dass die Privatsphäre und der Datenschutz ausgehebelt werden. Wir werden beispielsweise demnächst wieder unser Geschäftskonto über das Open Bank Project offen legen, so dass man einzelne Kontobewegungen sieht. Aber auch hier behalten wir uns vor, einzelne Namen zu anonymisieren. Insbesondere werden wir z.B. Einzahlungen für Genossenschaftsanteile nicht mit Personennamen veröffentlichen.
Für das Abhalten der Online-Generalversammlung, die in unserer Satzung verankert ist, sind wir noch dabei, externe Beratung einzuholen, ob etwa Teilnehmer (= Genossenschaftsmitglieder) auf der entsprechenden Plattform, die wir dann verwenden werden, Klarnamen verwenden müssen oder anonymisiert diskutieren können, und ob die Plattform öffentlich einsehbar sein wird. Wir werden das Verfahren natürlich offen legen, wenn es soweit ist.
Für Kunden gibt es auf der Plattform die übliche Datenschutzerklärung, in der die Nutzung der persönlichen Daten durch Fairnopoly offen gelegt wird, und die durch die Kunden akzeptiert werden muss, aber genauso für Fairnopoly bindend ist. Wir handeln dabei nach dem Grundsatz, so wenig Daten wie möglich zu erfassen, aber soviel, wie eben für Kaufverträge nötig. Eine Klarnamenpflicht für Privatpersonen wird es nicht geben (persönliche Daten werden der Käufer/Verkäuferseite natürlich im Falle eines Kaufs für die Abwicklung mitgeteilt), anders ist es bei gewerblichen Händlern, die natürlich über das gesetzlich vorgeschriebene Impressum in ihren Shops verfügen müssen.
Ich denke, die Dinge werden klarer, sobald der Marktplatz online geht. Wir sind dann auch gesetzlich verpflichtet, jedem Nutzer die Auskunft zu erteilen, welche persönlichen Daten von ihm wir abspeichern und gehen dem gerne nach.