2019 - Verpackungsregister und Geoblocking

Hallo alle zusammen.

Ich hatte zwischen Weihnachten und Neujahr, am 28.12.2018 (als Gewerblicher) etwas in einschlägigen Foren gesurft und war hierauf gestoßen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html

Erschreckt hat mich dann dieses Zitat: :open_mouth:

Die Registrierung ist demgegenüber eine neue, bisher im Rahmen der Verpackungsverordnung nicht vorgesehene Pflicht und hat spätestens zum 01.01.2019 zu erfolgen. Danach besteht nach dem VerpackG ein Vertriebsverbot für diejenigen Inverkehrbringer, die nicht registriert sind.

Im Gegensatz zu früher, wo man eigentlich nur einen Entsorgungsvertrag abschließen musste, gibt es jetzt ein zusätzliches, öffentliches Register, wo sich alle “Hersteller” registrieren lassen müssen.

Also ich schnell zu diesem Registerportal und registriert. Musste zwar zuerst suchen, weil da immer nur von “Hersteller” die Rede war, hab aber dann in einem Hilfetext den Hinweis gefunden, daß Onlinehändler bzw. Kleingewerbetreibende auch als “Hersteller” gelten, halt nur unter ihrem eigenem Namen.

Danach noch schnell bei einem Entsorger für nen Zwanziger ein paar Kilo Papier lizenziert und im Registerportal angegeben.

Kurze Rede, langer Sinn… Ich hab jetzt mal in der Suche des Verpackungsregister gesucht und meinen Namen auch da gefunden, nur nicht den Namen “Fairmondo”. Kann das sein ?


Den Rest (für meinen eigentlich nicht mehr existenten Onlinehandel) hat mir allerdings das 2. Stichwort gegeben.

Seit 1.1.2019 verbietet die EU-Verordnung über das “Geoblocking”, daß ausländische Kunden nicht mehr ausgeschlossen werden dürfen. Man muss zwar wohl nicht ins Ausland versenden, sondern nur mindestens eine Abholmöglichkeit anbieten, aber die Rechnung muss aufs Ausland laufen und dieser Aufwand lohnt sich für mich nicht. Versendet man ins Ausland kommen wohl noch die Verpackungsregistrierungen im Empfängerland dazu . Dann mach ich halt endgültig keinen Onlinehandel mehr.

Für Fairmondo sehe ich aber jetzt eventuell 2 Probleme:

  1. Vertriebsverbot für 2019 mangels rechtzeitiger Registrierung im Verpackungsregister.

  2. Verstoß gegen das “Geoblocking”.

Vielleicht weiß ja jemand was genaueres, falls ich selber oben was nicht richtig verstanden habe.

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Das ist korrekt. Jeder, der Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich registrieren bzw. bezahlen. Für alle, die eine Vorlizenzierung haben durch ihren Dienstleister im Streckengeschäft (wie z.b. FM-Buchhandel) dürfte das dann aber entfallen, sofern sie nicht selbst Verpackungen in Verkehr bringen (wie z.B. FM Abos).

Soweit ich das verstehe, muss nur die Bestellmöglichkeit für Kunden im Ausland eröffnet werden, z.B. keine unveränderliche Vorauswahl von “Deutschland” in der Rechnungsadresse. Die Lieferung ausschließlich nach DE kann man sich aber vorbehalten und kommt damit nicht Konflikt mit Verpackungsgesetzen. Ob bei der Rechunganschrift im Ausland automatisch auch die Verbraucherschutzgesetze des Auslands gelten, darüber habe ich aber keine Info gefunden. Logischerweise müsste dem so ein. Aber Recht ist meistens nicht logisch, daher bleibt das fraglich.

Hat jemand noch weitere Info dazu?

M.E. haben wir uns beim Verpakcungsresiter auch registiert, das stand jedenfalls auf der Planungsliste.
Geoblocking gibts´bei der Plattform nicht,… alles gut!

@danielbweber

Ich seh hier nichts. Dann lass dir mal die Registriernummer geben. Die bekommt man sofort nach der Registrierung per Email.

Zum Geoblocking:
Zitat aus der FAQ:

DEIN NUTZERKONTO

Registrierung

Private oder gewerbliche Anbieterinnen oder Käuferinnen sind jeweils Nutzer und müssen sich auf Fairmondo registrieren. Nach der Registrierung wird eine Bestätigungs-E-Mail an Deine angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Anschließend musst Du Deine persönlichen Daten vervollständigen, um Käufe und Verkäufe tätigen zu können.

Die Bestätigung kann in einigen Fällen im Spam-Ordner landen. Erneutes senden der Bestätigung kann hier angefordert werden. Neues Passwort kann hier angefordert werden. Derzeit sind ausschließlich Registrierungen mit einer Adresse und einem Konto in Deutschland möglich. Wir suchen Ambitionierte, die Fairmondo in Österreich und der Schweiz aufbauen. Bei Interesse bitte eine E-Mail an felix@fairmondo.de.

Der fette Satz trifft also nicht mehr zu ?

Ich würd sagen. gar nichts ist gut. :wink:

Hier noch der Link zum nachgucken:

http://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Manufacturer

Kann ich nichts dazu sagen, ich werde mal nachfragen.

Wo findest Du denn den Satz? Ich habe Ihn bei meiner Registrierung mit meiner co.uk-Mail nicht gelesen.

Aber das mit den Ländern müssen wir halt ändern, sonst sehe ich kein Problem

hier:
https://www.fairmondo.de/faq_marktplatz#d2

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Dank Dir!- werde mal versuche das ändern zu lassen,…

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Hallo,

ich besitze auch einen Onlinehandel und habe hier hilfreiche Informationen zum Thema Verpackungsgesetz im Onlinehandel gefunden: lizenzero [Link entfernt]
Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Auf der Seite wird auch ein Kostenrechner angeboten. Hat jemand Erfahrung mit speziell diesem und verwendet ihr auch einen? Ich bin mir noch nicht so sicher, ob ich das machen soll.

Liebe Grüße,
Valerie