Das ist nur reiner Text, den man nicht direkt anklicken kann.
Aktuell (seit Februar 2017) gibt es eine “fremde” Internetadresse, auf die gewerbliche Anbieter im Inpressum (oder anderer Stelle) hinweisen müssen ! .
Haben die Leute ja auch fleißig gemacht, z.B: auf Ebay. Leider konnte man zu der Zeit bei Ebay im Inpressum auch keinen externen Link setzen , also haben die Leute auch “nur” den Text hingeschrieben.
Aber das hat wohl wieder jemanden nicht gereicht, ist vor Gericht gezogen und ein OLG hat halt jetzt entschieden: Der Link muss, im Namen des Volkes, anklickbar sein !!!
Also sah sich Ebay, welches sich ja nach Möglichkeit gegen jede Art von externem Link sträubt, gezwungen, sich der deutschen Rechtssprechung zu beugen und halt im Impressum die Möglichkeit eingebaut, einen anklickbaren Link eintragen zu können.
Egal ob vom Anbieter selbst eingetragen oder von Fairmondo automatisch an passender Stelle angebaut, der anklickbare Link muss her !