Gutes Urteil für Händler. Und gut, dass nun endlich auch mal ebay und amazon, die den Händlern durch ihre “Rechtsauffassungen” sonst immer den Händlern die A-KArte überlassen haben, auch mal in die Pficht genommen werden. So etwas zentral einzubauen ist sowieso sinnvoll.
Ich.sehe das ähnlich, wie dein Anwalt. Der Händler hat die Pflicht und die Möglichkeit. Wenn eine Plattform so etwas nicht leistet, dann darf man sie nicht verwenden. Klar, ama & ebay sind marktbestimmend, die immer eine Ausnahme, der Rest aber nicht.
Wie die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum berichtet, soll sich das Landgericht Frankfurt der Thematik gewidmet haben und einen leicht zugänglichen, klickbaren Link zur OS-Plattform verlangen (Beschluss vom 13.3.2017, Az.: 3-10 O 34/17 - nicht rechtskräftig).
Da Du das System gerade am Laufen hast, schau doch bitte nach, wo man den Link für Impressum freischalten kann. Vielleicht kann die Sache dann schneller gelöst werden.
Schreib die die Zeit, die Du hier Einsetzt um Fairmondo voranzubringen auf jeden Fall auf - nach meinem Verständnis sind FFP auch genau für so was da! (Eintragen unter mitmachen.fairmondo.de/ffp/ geht z.Zt. leider nicht; workaround: Auffn Zettel schreiben! )
Ich steh zwar bekanntlich nicht auf hardcore, aber ohne das Originalsystem und die Programmierhandhabung zu kennen, wäre das für mich erstmal die schnellste Lösung… nachdem ich den ganzen Tag einen anderen Weg gesucht habe.
Was wurde denn bisher im verborgenen an Möglichkeiten evaluiert, technisch wie personell ?
Hallo. Ich habe mich mit diesem Forum bislang noch nicht auseinandersetzen können. Verzeiht mir deshalb bitte meine Frage, wenn mir unklar ist, ob sich hier auch “Entscheider” von Fairmondo herumtreiben und ggf. auch antworten.
Zumindest in diesem, sehr wichtigen Thread sieht es nicht danach aus aber ich muss mich unbedingt dieses leidigen Themas annehmen und eine Klärung herbeiführen.
Mir würd ja schon ne hübsche Praktikantin reichen…
Aber zum Thema:
Wie geschrieben, hab ich ja gestern (oder wars vorgestern) einen ganzen Tag damit verbraucht, in der der Soße ne Möglichkeit zu finden, daß Problem vorerst relativ einfach zu lösen.
Und da hätte ich nen Vorschlag, dazu muss aber in einer Datei auf dem Server eine (einzige) Zeile eingefügt werden.
Dies würde dann bewirken, daß der Link auf der Artikelseite automatisch dem Impressum hinzugefügt wird.
Allerdings nur auf der Artikelseite (reicht ihmo ja auch), denn diese Datei ist für die Anzeige eines Artikels zuständig.
Ist ja toll, soll also heißen, ich hab mir die ganze Arbeit umsonst gemacht, indem ich mich erbarmt habe, zu versuchen der armen Genossenschaft unentgeltlich zu helfen ?
Das Problem mit den “klickbaren Link zur OS-Plattform” ist bekannt und wird wohl auch bearbeitet.
Könnte man die zeitliche Zielsetzung vielleicht etwas konkreter in Erfahrung bringen? Es geht bei dem Infosatz + Link ja immerhin nur um eine allgemeine Ergänzung ohne jeglichen individuellen Charakter.
Was kannst Du tun? Was kann ich tun (außer meine Produkte von der Plattform entfernen, was ich notfalls auch tun würde) um diese Info zu erhalten? Konkret bitte
Im Ebay-Forum versammeln sich heute wohl wieder einige “arme Abmahnopfer”…
Blödsinn hoch 3 in die AGB schreiben und dann tuts halt weh im Geldbeutel.
Wie kann man nur so einen Blödsinn schreiben:
Sie haben 14 Tage Rückgaberecht. Geld zurück Garantie.
Die Kosten für den Rückversand tragen Sie als Käufer.
*** WICHTIG!!! ***
Rücksenden: legen Sie ihre Rechnung wieder mit in das Paket, und Versenden Sie das so wie ich es Ihnen gesendet hatte.
Schreiben Sie Ihre Konto-verbindung auf die mitgeschickte Rechnung fals Sie Überwiesen und nicht mit Paypal gezahlt haben.
Bitte nur als Paket zurücksenden, denn ein Paket ist es bei verlust versichert.
Sie tragen das Risiko!!! wenn sie den Rückversand als Brief oder Päckchen
versenden und die Sendung verloren geht, kann der Kaufpreis leider nicht erstattet werden!!!
Da kann FM zur Zeit echt noch froh sein, daß die Abmahngeier auf Ebay noch reichlich Beute aufm Silbertablett finden und nicht ausschwärmen müssen.