Der “Gastzugang” ist in meinen Augen Augenwischerei.
tja, aber wenn er dort vorgeschrieben ist, ist Fairmondo gezwungen ihn auch umzusetzen (oder aber Abmahnung, Geldbuße, Schließung, …) zu riskieren.
Wenn ich “muss” dann schaue ich, wie ich es mit möglichst wenig Aufwand und schnell umsetzen kann, vielleicht kann ich ja das Ganze kreativ zum Vorteil nutzen?!
Sich darüber ärgern, vergällt ja nur einem selber die Laune/Leber oder raubt den Schlaf.
Wer sich die “Konkurrenz” (nicht ebay )anguckt, wird feststellen, daß dort wohl nur per “Gastbestellung” gekauft wird und auch hier:
http://www.blueshepherd.de/2018/03/12/datenschutzrecht-2018-gastbestellungen-müssen-möglich-sein/
wird es beschrieben. Zitat:
Analysen haben gezeigt, dass mit einer Möglichkeit zu Gastbestellungen ohne Registrierung die Conversionrate steigt. Es könnte also sein, dass sich der Mehraufwand für die Bereitstellung der Gastbestell-Funktion auf lange Sicht hin bezahlt macht.
Wobei man es vielleicht doch etwas besser ausdrücken sollte.
Die EU verlangt nicht explizit einen “Gastzugang”, sondern ist vielmehr jetzt sehr restriktiv die “Datenverabeitung” geregelt.
Die darf nicht mehr ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden erfolgen, es sei denn, sie ist für die Vertragserfüllung erforderlich.
Insofern das Argument “wofür braucht der Händler für die Ausführung einer Bestellung ein vom Kunden angelegtes Kundenkonto ?”.
Ich hab die Bestellung des Kunden, schreibe die Rechnung und hefte eine Kopie in meiner Buchhaltung ab.
Auch bei den ganzen Analytikprogrammen (Piwik und Co.) sollte man prüfen, ob sie dann noch konform laufen.
Nicht nur FM. Mittlerweile läuft ja auch der teilnehmende Händler Gefahr, für die Fehler “seiner” Plattform haften zu müssen.
Die Frage ist, wie durchdacht diese Regelung ist. Ein normaler Shop kann einen Gastzugang out-of-the-box, darum geht es nicht. Es geht darum, dass ich z.B. aus steuerlicher Sicht meine Geschäftspartner dokumentieren muss. Auch zivilrechtlich muss ich einen Kontaktpartner haben. Von einer Lieferadresse ganz zu schweigen.
Es ist Augenwischerei, weil es dem Kunden suggeriert, seine Daten würden nicht gespeichert. Und es verlangt stellenweise unmögliches von dem Shopbesitzer.
Die sogenannten Gastbestellungen bei den Shops sind auch nur “Kundenkonten”, auf welche der Kunde dann aber keinen Zugriff mehr hat. Die Daten werden nach wie vor gespeichert.
Ich habs oben ergänzt.
Ich schreibe eine Rechnung und hefte eine Kopie in meiner Buchhaltung ab.
Rechnungs- und Lieferadresse gibt der Käufer bei der Bestellung an. Dazu braucht man ja in der Tat kein “festes Kundenkonto”.
Es ist Augenwischerei, weil es dem Kunden suggeriert, seine Daten würden nicht gespeichert. Und es verlangt stellenweise unmögliches von dem Shopbesitzer.
Natürlich muss ein Kaufmann seine (buchhalterischen und steuerlichen )Daten speichern, aber die werden idR woanders gespeichert. Dazu braucht man imho meistens keine “doppelte” Speicherung in der Shopsoftware.
tja dafür dürfte es zu spät sein, dies zu hinterfragen (außer mensch hat Langweile oder erarbeitet gerade die Überarbeitung dieses Gesetzes). Jetzt MUSS wohl umgesetzt werden (jenseits dessen, was persönlich ein jeder davon hält; ich erachte über 90% der Verwaltungsbürokratie für überflüssig bzw. nicht dem Leben entsprechend oder eben nur einer sehr kleiner Gruppe dienend).
In welchem Gesetz steht dies, bzw. welches Gericht hat dies so entschieden?
http://www.it-recht-kanzlei.de/stolperfallen-amazon-aktuelle-abmahngruende.html
Hier auf FM: Stichwort “aktuelle Probleme mit dem OS-Link”
Vielen Dank für den Hinweis:
Gastzugang für Onlineshops
Dass es eine Vorgabe dazu gibt, schreibt lediglich der shopbetreiber-blog (hier http://shopbetreiber-blog.de/2018/03/08/online-shop-kundenkonto-gastbestellung/) und alle anderen verweisen genau auf diesen Beitrag. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hat aber dazu wohl eine andere Meinung. Nichts desto trotz müssen wir uns bei FM mit der “neuen” DSGVO befassen.
Nichts desto trotz müssen wir uns bei FM mit der “neuen” DSGVO befassen.
Das müssen alle. Auch die Offline-Unternehmen. Ich würde da keinen Gedanken dran verschwenden was sein könnte oder was man evtl müsste etc. pp, sondern mich an das halten was mein Anwalt empfiehlt. Fertig. Ich halte diese Bürokratie für unsinnig, denn dem dem Verbraucher ist es nicht nur egal, es bringt ihm auch keinen Vorteil. Ganz im Gegenteil, da bin ich der Meinung von @alexhell1, es wird dem Verbraucher eine Verbesserung des Datenschutzes vorgetäuscht.
Wie viele Angestellte hat Fairmondo zurzeit? Datenschutzbeauftragter schon bestellt? @danielbweber
Stichwort Gastzugang und Konversionsrate:
Ein Gastzugang könnte tatsächlich nichts schaden. Das habe ich schon vor Jahren angesprochen, aber damals wurde sich explizit gegen einen Gastzugang entschieden
tja dafür dürfte es zu spät sein, dies zu hinterfragen
Wirklich? Komischerweise tun das Juristen hauptberuflich. Wenn das Gesetz etwas verlangt, was unmöglich, muss man sich daran nicht halten.
Darüber hinaus handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Auslegung dessen.
Gastzugang schön und gut, aber soweit ich das bisher mitbekommen habe geht es um Datenerfassung.
Das fängt schon mit der IP Adresse an ohne überhaupt einen Namen getippt zu haben.
Kann nur hoffen das nicht zu viele übereifrige Rechtsanwälte in den Startlöchern stehen um jede Lücke zu finden um ihre Konten mit Abmahngebühren zu füllen.
Andere Plattformen haben ihre neuen Datenschutzrichtlinien schon rausgeschickt. Denke die hier sollte mal überarbeitet werden und am besten beim Einloggen als Fenster wo man erst mal zustimmen muß um weiter zu machen angezeigt werden, um unser Team hier von unserer Seite aus abzusichern.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige Betrugsmaschen, z.B. Dreiecksbetrug hinweisen.
Quelle: cumputerbild.de
Nachzulesen unter: Computerbild: Geld weg, Handy weg, alles weg!
Ebay-Kleinanzeigen: Das sind die aktuellen Betrugsmaschen
Was ist die optionale Gastbestellung?
Bei einer Gastbestellung handelt es sich um einen Bestellvorgang, bei dem der Besteller kein Kundenkonto anlegen muss, sondern ohne Angabe von persönlichen Daten wie Nutzername oder Passwort eine Bestellung abschliessen kann.