Ab 01.10.2019: Gesetz zum Upload einer "Bescheinigung über die Erfassung als steuerpflichtiger (Händler)"

Hallo an alle,

vor ein paar Wochen bekam ich von einer anderen Website, bei der ich meine Bücher eingestellt habe, folgende Benachrichtigung (Auszug):

Sie sind bei uns mit dem Benutzernamen xxx als gewerblicher Verkäufer registriert und bieten Artikel zum Verkauf an.

Im Bereich “persönliche Daten” gibt es ab sofort die Option “Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger”. An dieser Stelle können Sie die entsprechende Bescheinigung nach §22f UStG an uns übermitteln (Dateiformat PDF, JPG oder PNG), die Sie auf Antrag von Ihrem Finanzamt erhalten. Die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung in Papierform ist maximal bis zum 31. Dezember 2021 gültig, bis dahin wollen die Finanzämter ein elektronisches Abrufverfahren einrichten.

Ab 1. Oktober 2019 wird die Übermittlung dieser Bescheinigung verpflichtend für alle gewerblichen Händler mit Sitz in Deutschland sein, die bei uns Artikel zum Verkauf anbieten. Auch Kleinunternehmer müssen die Bescheinigung nach §22f UStG beantragen und bei uns hochladen. Durch die Bescheinigung nach §22f UStG wird nur die steuerliche Erfassung als Unternehmer bestätigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.

Ein Musterschreiben für den Antrag beim Finanzamt und ein Muster der Bescheinigung können Sie hier einsehen:
https://download.booklooker.de/BMF-Schreiben-vom-17-12_2018-data.pdf

Ausführliche Informationen zum Thema “Kleinunternehmer und Steuern”
finden Sie hier:
https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

Bitte beantragen Sie als gewerblicher Händler möglichst bald die “Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger” bei Ihrem Finanzamt und laden Sie diese bei uns hoch, damit wir auch nach dem 1.
Oktober Bestellungen an Sie übermitteln können.

An die Mods und maßgeblichen Stellen: ich bitte darum auch im Namen der anderen gewerblichen Mitglieder, das weiterzugeben und eine Möglichkeit zu schaffen, die Bescheinigung des Finanzamtes hochzuladen. Vielen Dank.

Angela

PS: Ich habe das gleich erledigt und habe meine Bescheinigung bereits :wink:

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Danke für den Hinweis, ich werde es an den Vorstand weiter melden, um zu prüfen, ob dies auch für uns relevant ist.

ich denke, dass das schon relevant ist… das gilt für jede Internetplattform, auf der Waren verkauft werden. Und bei euch sind doch bestimmt auch gewerbliche Verkäufer unterwegs. Die könnten evtl. abgemahnt werden, wenn sie diese Bescheinigung nicht haben bzw. nicht hochgeladen haben.

Liebe Grüße - Vorsicht ist besser als nachher zahlen zu müssen :wink:

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wo steht das?

nur weil die die andere Plattform das verlangt (wer ist das? ebay?) heißt es nicht, dass das ein allgemein für alle Plattformen gültiges Gesetz ist.

Das steht hier geschrieben:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22f.html

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danke. Wie kommt es, dass ich davon noch nie etwas gehört oder gelesen habe? Muss ziemlich neu sein.

ja anow, das ist relativ neu… Das wurde meines Wissens erst Ende 2018 beschlossen. booklooker informiert seine Verkaufer/-innen (gewerbliche) immer rechtzeitig über solche Entwicklungen. Auch in deren Forum wird das sehr früh bekannt gemacht, damit man sich darum kümmern kann. Und gerade deswegen habe ich es hier gleich eingestellt, damit ihr reagieren könnt.

LG und einen schönen Samstag

PS: übrigens, ich verkaufe nicht bei ebay… das sind in meinen Augen Abzocker

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Da ja die Bescheinigung offenbar nur Fairmondo übermittelt werden und nicht auf der VK-Plattform angezeigt werden muss, werden wir wohl die Übermittlung per Mail avisieren, da es zum Hochladen derzeit keine Funktion gibt.

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nunja, wäre mir lieber, wenn man es hochladen könnte, aber wenn es nicht anders geht.

Du oder andere Händler können deswegen nicht abgemahnt werden. Aber FM und ein Bußgeld seitens des Finanzamtes droht auch.

Allerdings sehe ich das wie Daniel, wenn FM die Daten erfasst, reicht das.

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Hallo alexhell1,

ok, danke… deshalb schrieb ich ja auch EVTL. abgemahnt. Ich habe diese Bescheinigung auf jeden Fall, kann sie jederzeit übermitteln und damit ist die Sache für mich erledigt. Ich wollte auch nur den Hinweis darauf geben, dass so eine Bescheinigung ab 01.10.2019 vorliegen muss.

Schönen Sonntag noch
LG

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Dein Hinweis war ja auch gut und wichtig, wollte Dir nur etwas die Sorgen nehmen.

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“…hat für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind…”

Dann gehe ich mal davon aus, daß “Ebay-Kleinanzeigen” kein Marktplatz im Sinne des Gesetzes ist, da ja laut Eigenaussage des Betreibers, auf Ebay-Kleinanzeigen keine Kaufverträge rechtlich begründet werden.

kann ich jetzt nicht sagen, da müsste ich mich kundig machen. Aber auch auf ebay-Kleinanzeigen werden Artikel angeboten/verkauft. Zumeist von Privatanbietern. Aber es sind auch gewerblich Anbieter dabei und sobald das der Fall ist, gilt das meiner Meinung nach auch für ebay Kleinanzeigen. Aber wie gesagt: Mit Bestimmtheit kann ich das jetzt nicht sagen.

Der Termin rückt näher.

Wenn FM Sperren verhängt, würde das wohl gleichzeitig zu einer Marktplatzbereinigung führen und man bekäme eine gute Übersicht über die tatsächlich aktiven Händler.

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Dank Dir für den Hinweis. Soviel ich weiß haben einige Händler diese Bescheinigung wohl schon übersandt. Ich werde beim Vorstand nochmal nachfragen, in wieweit dieses Thema angegangen wurde.

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Scheinen aber andere Plattformen auch lässig zu nehmen.
Ich hab einen gewerblichen Account bei gebraucht.de, von denen ist auch bis heute nix gekommen.

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